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Resolution der OAS über die Aufhebung des Ausschlusses von Kuba | Drucken |  E-Mail
Honduras
Donnerstag, den 04. Juni 2009 um 00:04 Uhr
DIE GENERALVERSAMMLUNG

IN ANERKENNUNG des geteilten Interesses an der vollen Beteiligung aller Mitgliedsstaaten;

GELEITET von den festgelegten Zielen und Prinzipien der Organisation Amerikanischer Staaten die in der Charta der Organisation und ihren weiteren grundlegenden Instrumenten bezüglich der Sicherheit, der Demokratie, der Selbstbestimmung, der Nicht-Intervention, der Menschenrechte und der Entwicklung enthalten sind;

IN ERWÄGUNG der Öffnung, die den Dialog der Staats- und Regierungschefs beim Fünften Gipfel der Amerikas in Port of Spain ausgezeichnet hat, und dessen, dass die Mitgliedsstaaten in diesem selben Geist den Wunsch haben, einen breiten und wiederbelebten Kooperationsrahmen der Beziehungen in der Hemisphäre zu etablieren; und

IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS entsprechend des Artikels 54 der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten die Generalversammlung das oberste Organ der Organisation ist,

BESCHLIESST:

1. Dass die Resolution VI, verabschiedet am 31. Januar 1962 beim Achten Konsultativtreffen der Außenminister, durch welche die Regierung von Kuba von seiner Beteiligung am Interamerikanischen System ausgeschlossen wurde, in der Organisation Amerikanischer Staaten aufgehoben ist.

2. Dass die Beteiligung Kubas in der OAS das Ergebnis eines auf Antrag der Regierung von Kuba begonnenen Dialogprozesses in Übereinstimmung mit den Praktiken, den Zielen und Prinzipien der OAS sein wird.

Quelle: OAS / Nicht-offizielle Übersetzung: RedGlobe

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