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Bayerisches Gesetz als Pate | Drucken |  E-Mail
Niedersachsen
Samstag, den 06. Februar 2010 um 12:28 Uhr

Gewerkschaften gegen RepressionVor gut einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung das bayerische Versammlungsgesetz gekippt. Zwar steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus, aber bereits in der Eilentscheidung hatten die Richter/innen klargemacht, dass sich weite Teile des Gesetzes mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit nicht vertragen.

Jetzt legte das von einer CDU/FDP-Koalition regierte Land Niedersachsen ebenfalls einen Entwurf für ein Versammlungsgesetz vor. Die Verabschiedung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Deutlich wird, dass für diesen Entwurf das bayerische Gesetz Pate gestanden hat - trotz der Bedenken des Bundesverfassungsgerichts, trotz der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung des Gerichts.

In einer Stellungnahme des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen wird eine zeitgemäße Reform des aus dem Jahr 1953 stammenden Gesetzes zwar für grundsätzlich notwendig gehalten. Der vorgelegte Entwurf von CDU und FDP tauge dazu allerdings nicht. Er arbeite unter anderem mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen, die vor allem Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten der Behörden sichern sollen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich auf Eckpunkte für ein neues Versammlungsgesetz geeinigt und diese Mitte Januar dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und den Landtagsfraktionen übergeben. »Aus gewerkschaftlicher Sicht muss ein modernes Versammlungsrecht einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen schaffen, der den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an die Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert. Die besondere Aufgabe aller staatlichen Organe und Institutionen ist es, die Versammlungsfreiheit zu schützen«, heißt es in einer Presseerklärung des DGB Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt.

Die Regelung des Versammlungsrechts ist mit der Föderalismusreform I im September 2006 den Ländern übertragen worden.

Quelle: ver.di-News / RedGlobe

 


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