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Richter kippen Schnüffelei - ein bisschen | Drucken |  E-Mail
Repression
Dienstag, den 02. März 2010 um 12:26 Uhr

Karlsruhe kippt SchnüffelgesetzDas Bundesverfassungsgericht hat heute festgestellt, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig. Das Gesetz verpflichtete Telekommunikationsfirmen und Internetprovider dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wurde, wer wann wie lange mit wem von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Der Abruf der Daten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste war unter bestimmten Umständen gestattet, um Straftaten verhindern und verfolgen zu können.



Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Kläger gegen das Schnüffelgesetz, einen europaweiten Stopp der flächendeckenden Überwachung. »Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden«, fordert sein Sprecher Florian Altherr. »Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.«

Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung »nicht ausreichend Rechnung« und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe jedoch kein Anlass, so die Richter. Es sei nämlich grundsätzlich möglich, die Richtline verfassungskonform umzusetzen, wenn die Datensicherheit und andere Anforderungen besonders beachtet würden. So müssten die Daten verschlüsselt gespeichert und übermittelt und Zugriffe darauf transparent gemacht und sorgfältig kontrolliert werden. Zudem dürfte der Zugriff nur bei schweren Straftaten erfolgen. Das könnte der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnen, die flächendeckende Schnüffelei »light« in einem zweiten Anlauf durchzusetzen.

 

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