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Richter und Staatsanwalt drohen Kletteraktivistin mit Haftbefehl | Drucken |  E-Mail
Repression
Mittwoch, den 14. April 2010 um 11:10 Uhr

Trotz einer weiterhin sehr dürftigen Beweislage spitzte sich Ende März in Frankfurt der Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu. Der nicht vorbestraften Angeklagten, die wegen verschiedenen Kletteraktionen u.a. gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens seit Mitte März vor dem Amtsgericht steht, drohte die Staatsanwaltschaft am zweiten Verhandlungstag mit einem Haftbefehl. Nach der Zeugenvernehmung hatte die Angeklagte eine Vertagung des Prozesses beantragt, weil sie ihren letzten Zug erreichen müsste. Aandernfalls würde sie einen vor Monaten geplanten Facharzt-Termin versäumen. Angesichts ihrer chronischen Krankheit und Behinderung sei ihr der Termin sehr wichtig, betonte sie dabei. Der vorsitzende Richter weigerte sich jedoch, ihrem Antrag statt zu geben, und der Staatsanwalt drohte sogar mit einem Hauptverhandlungshaftbefehl, falls die Angeklagte einfach gehen sollte.

»Die durch den Staatsanwalt angedrohte Inhaftnahme von Cécile ist für mich der eigentlich größte Skandal,« zeigte sich ein Prozesszuschauer empört. Inzwischen haben mehrere schockierten ProzessbeobachterInnen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Links und Richter Henrici eingereicht. Vor Gericht verantworten muss sich die Aktivistin wegen ihrer Beteiligung an Demonstrationen gegen den Flughafenausbau im ehemaligen Kelsterbacher Wald ( Harvesterbesetzung und Baumbesetzung) sowie wegen einem luftigen Spaziergang auf dem Dach des Frankfurter Hauptbahnhofs.

Im Laufe des ersten Prozesstages konnte weder die Nötigung des Harvesterfahrers bewiesen werden,  noch der angebliche Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter. Der Vorwurf der Nötigung fiel mangels eines erkennbaren Nötigungsopfers aus – der Harvesterfahrer war laut Zeugenaussage in der Mittagspause, als die neun DemonstrantInnen die Maschine erklommen.  Auch der angebliche Widerstand bei der Räumung aus dem Harvester konnte nicht belegt werden, viel mehr wurde die Missachtung von Höhenrettungssicherheitsvorschriften durch die Polizei zu Tage gefördert.

Grundlage für weitere Anklagepunkte sind Strafanträge wegen Hausfriedensbruch. Die Verteidigung bezweifelt im Fall Kelsterbach jedoch, dass der Flughafenbetreiber Fraport, der Strafantrag gestellt hatte, in dem Wald, der der Stadt Kelsterbach gehört, das Hausrecht ausüben darf - trotz einer Besitzeinweisung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Fraport hat dort lediglich die Sachherrschaft.

Bereits am ersten Prozesstag, hatte die Verteidigung, erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Strafantrages der DB Station&Service AG geäußert. Die Staatsanwaltschaft beauftragte daraufhin die Polizei, bei der DB Station&Service AG eine nachträglich veränderte schriftliche Vollmachtsregelung telefonisch zu erwirken. Der zuständige Richter billigte dieses Vorgehen, obwohl es nach Ansicht der Verteidigung der Strafprozessordnung widerspricht. Dieser Versuch der nachträglichen Richtigstellung scheiterte jedoch, weil die nachträgliche Vollmachtsregelung für das Stellen des Strafantrages ebenfalls fehlerhaft war. Formaljuristisch sind somit alle Strafanträge ungültig.

»Allein juristisch müsste es einen Freispruch geben – politisch wollen sie aber eine Verurteilung«, fasste ein Prozessbeobachter die gegenwärtige Lage zusammen.

Die Verhandlung wird am 15. April fortgeführt – weiterhin im Hochsicherheitssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum und Gericht. Am Donnerstag kommt möglicherweise auch der Urteilsspruch durch den Amtsrichter. Dies wird jedoch voraussichtlich nicht das letzte Wort gewesen sein, denn es ist damit zu rechnen, dass der Fall wegen der aufgeworfenen grundsätzlichen Rechtsfragen in Sache Hausfriedensbruch bis zum Oberlandesgericht führt.

Ausgerechnet am zweiten Verhandlungstag hatte die Angeklagte auch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhalten, der sowohl für das Amts- als auch für das Landgericht Frankfurt einen heftigen Rückschlag bedeutet. Das OLG stufte die Ingewahrsamnahme der Aktivistin in Zusammenhang mit Kletteraktionen an Fassaden – darunter am Hauptbahnhof - als rechtswidrig ein. In seinem Beschluss setzt sich das Gericht lange mit dem juristischen Begriff Hausfriedensbruch und seiner Auslegung auseinander.

Der Strafprozess gegen Cécile Lecomte wird am 15. April um 13.00 Uhr im Schwurgerichtssaal 146 A des Amtsgerichtes Frankfurt/Main fortgesetzt.


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