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Prozess gegen Atomkraftgegnerin fortgesetzt |
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Repression
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Dienstag, den 17. August 2010 um 12:08 Uhr |
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Am gestrigen Montag ist vor dem Dannenberger Amtsgericht der Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte fortgesetzt worden. Hintergrund des Verfahrens ist eine Protestaktion am Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008. Die Atomkraftgegnerin hatte damals Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätze eingelegt, über den nun verhandelt wird. Zur einer Behandlung der Vorwürfe selbst kam es am zweiten Prozesstag - genauso wie am ersten - allerdings nicht. Der Tag wurde von Anträgen der Angeklagten, die sich selbst verteidigt, geprägt. Die Verhandlung wurde schließlich bis zur Entscheidung über Beschwerden der Angeklagten durch das Landgericht Lüneburg ausgesetzt.
Zu Beginn der Verhandlung kritisierte Cécile Lecomte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie das Verhalten des Amtsrichters, der ohne Bedenken einen Strafbefehl unterschrieben habe, nachdem er ausschließlich Belastungszeugen der Polizei vernommen habe. In Ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren beriefen sich die anzeigenden Beamten lediglich auf ihre Monate zuvor selbst gefertigten Berichte, statt aus der Erinnerung zu erzählen. Gerügt wurden zudem die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen. Die Angeklagte selbst wurde bereits im Zug von Lüneburg nach Dannenberg durch drei Beamten der Bundespolizei begleitet und vor dem Gerichtsgebäude durch eine Hundertschaft Polizeibeamten empfangen. In den Gerichtsaal hinein durften Prozessbesucher und Angeklagte erst nach einer Kontrolle bis in die Unterhose. Weibliche Zuschauerinnen beschwerten sich über die sehr ruppige Vorgehensweise der zuständigen Beamtin. Cécile Lecomte erklärte, das Geschehen sei eine unzulässige und unverhältnismäßige Einschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung gewesen. Die Angeklagte prangerte weiter - wie bereits am ersten Prozesstag - die Verweigerung der Akteneinsicht durch den vorsitzenden Richter.
Die Verhandlung wurde auf dem 6. September vertagt. Bis dahin muss das Landgericht über die Beschwerden Lecomtes zur Verweigerung der Akteneinsicht und über die Ablehnung eines Fahrtkostenzuschusses entscheiden. Am 6. September ist mit dem Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme zu rechnen: eventuelle Einlassung der Angeklagten und Zeugenvernehmungen. |