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Freispruch im Lüneburger Keksprozess |
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Repression
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Montag, den 27. Februar 2012 um 18:02 Uhr |
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In Lüneburg ist heute der absurde »Keksprozess« (RedGlobe berichtete) vor dem Landgericht mit einem Freispruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 durch ein offenes Tor das Gelände einer Konditorei betreten und dort Kekse, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, aus einem Müllcontainer entnommen zu haben. Dies wertete die Anklagebehörde als Hausfriedensbruch und schickte Hilsen einen Strafbefehl. In erster Instanz wurde dieser nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt. Der Fall ging in Berufung vor dem Landgericht und fand am heutigen 27. Februar, dem vierten Verhandlungstag, ein positives Ende.
Zuvor hatte die Richterin nach der Vernehmung von sechs Zeugen die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch. Nach einer halben Stunde Beratung verkündete das Gericht dann den Freispruch. Die immensen Kosten dieses absurden Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
»Wir freuen uns über den Freispruch. Das Verfahren hat unserem Protest gegen die Wegwerfgesellschaft Öffentlichkeit geschaffen. Aber wir klagen auch an! Nämlich die Staatsanwaltschaft, die die Verantwortung für diesen absurden Verfahren und den dazugehörigen Aufwand trägt«, kommentierte Karstens Nachbarin und Unterstützerin Cécile Lecomte.
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