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| Umwelt (GreenGlobe) |
| Freitag, den 31. Oktober 2008 um 16:59 Uhr |
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"Kommt der Castor, geht die Demokratie" - So bringt es die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg auf den Punkt. Zwei Wochen vor dem erwarteten Transport der elf Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen von La Hague nach Gorleben, veröffentlichte die Polizeidirektion im Anzeigenteil der örtlichen Elbe-Jeetzel- Zeitung, versteckt zwischen Immobilien und Kontaktanzeigen, die "Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts" für die Zeit vom 9.11. bis 18.11.08 bzw. bis zum Eintreffen des Atommülltransports im Zwischenlager Gorleben. "Eine Begründung fehlt in der Anzeige, der amtlichen Bekanntmachung, das ist konsequent", kommentiert die BI das Verbotsritual, denn einen polizeilichen Notstand könne die Polizei nicht nachweisen.
Wer sich schlau machen will, muss übrigens einen Internetzugang haben oder nach Lüneburg zur Polizeidirektion fahren, um während der Dienstzeiten die Verfügung und die Begründung einzusehen. "Es ist eine Zumutung, dass Menschen, die gegen den Atommülltransport auf die Straße gehen bzw. Einspruch erheben wollen, die Gründe für die drastische Einschränkung ihrer Grundrechte nicht in der Zeitung nachlesen können. Die Verbotsverfügung ist demokratiefeindlich, die Art der Veröffentlichung kundenfeindlich", kritisiert die Initiative. Die Polizeidirektion greift nach eigenen Angaben auf Erfahrungen der letzten zehn Jahre zurück. "Eine Abwägung der Grundrechte - Müllabfuhr gegen Versammlungsrecht - ist der Polizeidirektion fremd. Veränderungen des Protestverhaltens werden ignoriert, die Kooperationsbereitschaft der Anmelder von Demonstrationen nicht gewürdigt." Das Bundesverfassungsgericht habe im Gegensatz zu der Polizeiargumentation unterstrichen, dass sogar Blockadeaktionen dem Schutz des Versammlungsrechts unterliegen, solange sich zum Beispiel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Sitzblockade darauf beschränken, sich wegtragen zu lassen. Die BI verweist darauf, dass vor dem Bundesverfassungsgericht für das Aktionsgeschehen im Jahr 2003 immer noch eine Beschwerde der Atomkraftgegner gegen die Allgemeinverfügung anhängig ist. Dagegen führt die Polizeidirektion aktuell ins Feld, dass unter www.castor.de zahlreiche Aktionen für den Zeitraum bis zum 9.11. angekündigt werden. Hervorgehoben wird, dass sich in diesem Jahr Vertreter der "Linken" aus Hamburg-Bergedorf und "mehrere prominente Politiker von Bündnis90/ Die Grünen" angekündigt haben, "sowohl an der Auftaktdemo als auch bei den Sitzblockaden teilzunehmen", zitiert die BI aus der Begründung. Ein BI-Sprecher: "Welch polizeilicher Notstand - der Argumentation!" Die Bürgerinitiative behält sich nach anwaltlicher Prüfung und Beratung vor, gegen die Allgemeinverfügung einen Einspruch zu erheben. Verwandte Artikel: |





