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Lubmin-Castor: Antiatom-Aktivist abgeführt | Drucken |  E-Mail
Umwelt (GreenGlobe)
Dienstag, den 05. Juni 2012 um 14:42 Uhr

Atomausstieg jetztKaum ist das Atommüllschiff »Edo« begleitet von zahlreichen kreativen Protesten am Atommüll Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wieder seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungsloser der Atomgeschäften in den Weg stellen. Den zwei Robin-Wood-KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff Edo protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroht. Zugleich wird den AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen ein Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, in Greifswald den Prozess gemacht. Und weil auch er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin-Wood-Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimen Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Zehn-Tagessätze-Strafe nicht zu bezahlen und in der JVA abzusitzen.



Am 16. Dezember 2010 hatte sich Karsten an einer Protestversammlung an der Bahnalge in Höhe Stillow Siedlung zwischen Greifswald und Lubmin beteiligt. Vier KletteraktivistInnen gelang es, an der Bahnanlage hoch in die Bäume zu klettern und mit Transparenten zu protestieren, bis sie von einer Sondereinheit der Bundespolizei heruntergeholt wurden. Währenddessen wurden ihre UnterstützerInnen am Boden - darunter Karsten - von der Polizei in Gewahrsam genommen – rechtswidrigerweise, weil die Versammlung zuvor nicht aufgelöst wurde. Es folgten Klagen gegen die Polizeimaßnahmen und zwei Strafbefehle gegen Karsten Hilsen.

Der erste Prozess fand in Greifswald vor dem Amtsgericht am 30. Juni letztes Jahres statt. »In der Hauptverhandlung konnten wir den Vorwurf des Widerstandes und der Beleidigung schnell entkräften, Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahmen wecken und die unwürdigen Haftbedingungen unter denen die Gefangenen abtransportiert wurden. Karsten, der immerhin 1,90 Meter groß ist und an Rücken und Knieschmerzen leidet, hatte sich gegen sein Einsperren in einer 50cm mal 50cm großen Zelle gewehrt. Aus diesem Grund kam es dann zum Prozess. Beleidigung ist nicht strafbar, wenn diese als „Sozialadäquat“ anzusehen ist. Nach einer Stellungnahme der Verteidigung zu den Tatumständen stellte das Gericht das Verfahren gegen Karsten auf Staatskosten ein«, berichtete die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte, die in diesem Verfahren als Karstens Verteidigerin zugelassen worden war.

Das Szenario sollte sich dann wenige Wochen später wiederholen. Diesmal vor dem Amtsgericht Wolgast. Karsten wurde vorgeworfen, in der Gefangenensammelstelle in Wolgast, einen Polizeiarzt, der seine Beschwerden ignorierte und ihm – so Karsten - misshandelte, beleidigt zu haben. Zum Prozess kam es aber nicht. Karsten erkrankte kurz vor dem Hauptverhandlungstermin und reichte ein Krankenattest nach. Dem zuständigen Richter reichte das Attest nicht. Dies teilte er Karsten aber nicht mit, sondern verwarf dessen Einspruch. Der Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 30 Euro wurde rechtskräftig, ohne dass sich Karsten jemals vor Gericht verteidigen konnte. Wie wichtig eine solche Verteidigung ist, hatte wenige Wochen zuvor ausgerechnet der Prozess in Greifswald gezeigt.

»Ich finde es gut, dass Karsten diese willkürliche Strafe nicht akzeptiert und sich weigert zu zahlen – auch wenn er dafür eingesperrt wird. So wird sichtbar, was das Justizsystem mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens und Gerechtigkeit zu tun hat: nämlich gar nichts! Das Strafbefehlverfahren, also das Verurteilen ohne Prozess, gibt es nur in der deutschen Gerichtsbarkeit! Mit Rechtsstaat hat dies nichts zu tun. Das ist Willkürstaat«, kommentierte Lecomte, die Karstens Festnahme durch mindestens fünf uniformierten Polizisten zusehen musste. In Ihrer Empörung fährt sich fort: »Legitimen Widerstand kriminalisieren und Menschen, die sich der Atompolitik von oben nicht beugen, einzusperren, kann der Staat gut. Wenn es dagegen um Ermittlungen gegen die Staatsgewalt geht, haben die RichterInnen keine Eile. Karsten hat gegen seine damalige Ingewahrsamnahme geklagt – diese ist für zum Teil rechtswidrig erklärt worden. Eine endgültige Entscheidung des Landgerichtes steht aber noch aus.«

Karsten Hilsen wurde zunächst zur JVA Lüneburg gebracht, er wird voraussichtlich am 13. Juni wieder entlassen.

 

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