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Wirtschaft & Gewerkschaft
Freitag, den 12. März 2010 um 13:38 Uhr

Kloverbote rechtswidrigDer Kläger war seit August 2008 als Rechtsanwalt bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei angestellt. Durch eine beauftragte Mitarbeiterin hatte der Leiter der Anwaltskanzlei Aufzeichnungen über die Zeiten der Toilettenbesuche des Angestellten anfertigen lassen. Diese ergaben, dass besagter Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraums vom 08.05. bis zum 26.05  des betreffende Jahres insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.

Der Beklagte rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte, somit eine eine Gesamtfehlzeit von rund 90 Stunden vorliege. Hierfür zog er dem Kläger dem Angestellten 682,40 Euro vom Nettogehalt ab, da die Toilettenzeiten nicht in den üblichen Pausenzeiten stattfanden und der Arbeitnehmer somit nicht seinem eigentlichen Job nachkommen konnte.

Der Kläger setzte sich hiergegen zur Wehr mit der Begründung, dass er im vorgenannten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten habe und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Köln.

Mit Urteil vom 21.01.2010 entschied das Arbeitsgericht Köln dann zugunsten des Klägers (Az: 6 Ca 3846/09).

 

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