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Vom Papst rehabilitierter Bischof hetzt weiter | Drucken |  E-Mail
Vatikan
Samstag, den 30. Januar 2010 um 14:08 Uhr

Gegen NazisAuch ein Jahr nach seiner Holocaust-Leugnung hält der britische Bischof Richard Williamson an seinen antisemitischen Thesen fest. Wie das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« berichtet, gehe aus internen E-Mails der erzkonservativen Piusbruderschaft hervor, dass Williamson »die sechs Millionen Vergasten« für »eine Riesenlüge« hält. Auf dieser »Tatsache« sei »eine ganz neue Weltordnung aufgebaut worden«. Die Juden seien »dank der KZs Ersatzerlöser geworden«. Williamson behaupte zudem, dass »1,3 Millionen Deportierte« aus den Lagern Treblinka, Majdanek, Belzec und Sobibór keineswegs vergast, sondern in den von Deutschland besetzten Teil der Sowjetunion verbracht worden seien.

Am 21. Januar 2009 hatte der Vatikan die Exkommunikation von vier Priestern der ultra-reaktionären Pius-Bruderschaft aufgehoben, darunter auch die Williamsons. Dieser Schritt löste in der Öffentlichkeit aufgrund der Holocaustleugnung Williamsons  Empörung. Die »Neue Zürcher Zeitung« berichtete damals jedoch unter Berufung auf katholische Theologen, dass die Leugnung des Holocausts nach dem katholischen Kirchenrecht kein Grund für eine Exkommunikation sei.

Radio Vatikan berichtet unterdessen, dass sich Williamson am 16. April vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten muss. Ein passendes Datum, denn an diesem Tag vollendet Papst Benedikt XVI. sein 83. Lebensjahr. Gerichtssprecher Thomas Frick bestätigte, dass die zuständige Richterin Williamsons persönliches Erscheinen angeordnet habe. Sie wolle ihm selbst Fragen stellen, so der Sprecher. Sollte sich der Brite entziehen, drohen ihm aber keine Sanktionen. Er könne sich auch durch seinen Rechtsbeistand vertreten lassen.

Die Verhandlung ist nötig, nachdem Williamson im November 2009 über seinen Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 12.000 Euro wegen Volksverhetzung eingelegt hatte. Aufgrund des erwarteten Medienandrangs soll der Prozess im größten Sitzungssaal der Regensburger Justiz, im Schwurgerichtssaal des Landgerichts, stattfinden.

 

Kommentare 

 
-3 #1 2010-01-31 01:29
Und wenn er doch recht hat? Was dann? Nachforschung nicht erlaubt!
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