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Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend

Arbeitsplätze retten: Kartonfabrik vergesellschaften | Drucken |  E-Mail
Schweiz
Dienstag, den 18. Mai 2010 um 11:14 Uhr

PdA BernDer Bund soll mal etwas für die Rettung der Arbeitsplätze tun, nicht immer nur für die Aktionäre. Das verlangt die Partei der Arbeit (PdA) Bern und fordert den Bundesrat auf, die Kartonfabrik Deisswil zu enteignen, um die Arbeitsplätze zu retten. Der österreichische Eigner will die Fabrik schliessen, obwohl sie profitabel arbeitet. Für notwendige Investitionen könnte die Nationalbank geradestehen. Dass es für ein solches Vorgehen keine gesetzliche Grundlage gibt, ist für die PdA kein Hinderungsgrund. Bei der Rettungsaktion zugunsten der UBS-Aktionäre gab es auch keine; Notrecht könnte auch hier angewandt werden.

Wörtlich heisst es in der Erklärung der Schweizer Kommunisten: »Die Kartonfabrik Deisswil soll endgültig geschlossen werden; 250 Menschen werden ihre Stelle verlieren und nur sehr schwer eine neue finden. Dies kann verhindert werden, wenn der Bundesrat Notrecht auch einmal im Interesse der kleinen Leute anwendet. Daher fordert die PdA Bern den Bundesrat auf, die Kartonfabrik Deisswil zu enteignen und die bisherigen Besitzer nach einer konkursamtlichen Schatzung zu entschädigen. Die Fabrik wird damit in Bundesbesitz übergehen und kann von den Mitarbeitenden selber verwaltet werden. Für den Bund werden keine Verluste entstehen, da die Fabrik selbst in der momentanen Krise profitabel ist.

Gemäss Abklärungen der Gewerkschaften sind für den Weiterbetrieb Investitionen zwischen 50 und 150 Millionen nötig. Dieses Geld und der Betrag für die Entschädigung der bisherigen Besitzer kann von der Nationalbank als Kredit zum gleichen Zinsfuss, den auch die Banken zahlen, zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind uns bewusst, dass für unsere Forderungen die Rechtsgrundlage eigentlich fehlt. Aber Bundesrat und Nationalbank haben der UBS die Milliarden auch ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt und die Aktion als Notrecht deklariert. Dabei hatten sogar bürgerliche Ökonomen darauf hingewiesen, dass man die UBS zuerst in Konkurs gehen lassen und anschliessend der Bund die Bankgeschäfte mit den UBS-Angestellten weiterführen kann. Der Zahlungsverkehr und die Kreditvergabe wären daher nie gefährdet gewesen, aber die UBS Aktionäre hätten ihr Geld verloren.

Da dank Notrecht Aktionäre ihr Geld nicht verloren haben, fordern wir, dass mit Notrecht nun auch verhindert wird, dass Menschen ihre Arbeit verlieren!«

Quelle: pda.ch / RedGlobe

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