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Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal für verfassungswidrig erklärt | Drucken |  E-Mail
USA
Mittwoch, den 27. April 2011 um 12:48 Uhr

Mumia Abu-JamalDas 3. Bundesberufungsgericht der USA in Philadelphia hat das Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal einstimmig für verfassungswidrig erklärt. Mit der Entscheidung von gestern Tage bestätigte das Gericht seinen Befund von 2008, nach dem die Geschworenen in der Strafphase des ursprünglichen Prozesses 1982 falsch über die Verfahrensweise zur Feststellung mildernder Umstände belehrt wurden, die zu einer lebenslänglichen Haftstrafe [statt einem Todesurteil] hätten führen können. Das Gericht befand, dass die Jury fälschlich zu der Überzeugung gebracht wurde, dass sie nur einstimmig Umstände betrachten könne, die für eine lebenslange Freiheitsstrafe sprachen. Laut Gericht verstieß dies gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1988 im Fall Mills versus Maryland und verletzte Mumia Abu-Jamals Recht auf ein faires Verfahren in grundlegender Weise.

Der NAACP Legal Defense & Educational Fund Inc. (LDF) und die Jura-Professorin Judith Ritter von der Rechtsfakultät der Widener University vertreten Mumia Abu-Jamal in seiner Berufung gegen sein Gerichtsurteil von 1982, mit dem er des Mordes an einem Polizeibeamten in Philadelphia, Pennsylvania, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurde. »Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt vorwärts in dem Kampf um die Korrektur der Fehler, die in einem unseligen Kapitel der Rechtsgeschichte Pennsylvanias begangen wurden«, erklärte John Payton, der juristische Direktor des LDF. »Die erneute Anerkennung der Existenz eines klaren Verfassungsbruchs im Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal durch das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia stärkt das Vertrauen in das System der Strafjustiz und trägt dazu bei, die Art von Unfairness, auf der dieses Urteil beruhte, zu einer Sache der Vergangenheit zu machen.«

Professorin Ritter merkte an, Pennsylvania habe »die verwirrenden und irreführenden Anweisungen und Formulare, auf die sich die Jury in Abu-Jamals Verfahren stützen musste, schon vor langer Zeit abgeschafft, um unfairen und ungerechten Todesurteile einen Riegel vorzuschieben. Die Gerichte verwenden heute eine klare und unmissverständliche Sprache, um die Geschworenen über ihre Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umständen aufzuklären, die für eine lebenslange Haftstrafe sprechen. Abu-Jamal hat Anspruch auf genau denselben verfassungsmäßigen Schutz.«

Mumia Abu-Jamal befindet sich seit 29 Jahren im Todestrakt des Staates Pennsylvania. Nach der jüngsten Gerichtsentscheidung wird im Herbst eine Jury darüber entscheiden müssen, ob das Todesurteil aufrechterhalten wird oder Mumia zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Freilassung verurteilt wird.


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Kommentare 

 
+1 #1 2011-04-27 16:56
Liebe Leute,

vielen Dank für die Infos. Eine Sache sieht unserer Meinung nach anders aus. Die Ankündigung, dass im Herbst eine Jury über Mumia entscheiden wird, ist so vermutlich nicht richtig. Erst mal steht noch der Widerspruch der Staatsanwaltsch aft an den höher stehenden US Supreme Court aus. Sollte der sich der Entscheidung des 3. Bundesberufungs gerichtes anschließen (was niemand bis jetzt wissen kann), hätte die Staatsanwaltsch aft danach die Möglichkeit, innerhalb von 180 Tagen einen neuen Jury Prozess über das Strafmaß zu beantragen.

Das alles wird voraussichtlich wesentlich länger als bis zum Herbst dauern und ist zudem höchst ungewiss: hat doch der US Supreme Court bisher immer gegen Mumia entschieden.

Das gute an dieser Entscheidung ist jedoch, dass wir alle in Mumias 30. Haftjahr endlich mal nicht gegen eine unmittelbar drohende Hinrichtung ankämpfen müssen, sondern endlich seine Freilassung auf die Tagesordnung setzen können - FREE MUMIA!
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