VVN-BdA fordert NPD-Verbot ohne Wenn und Aber
Für den 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil für das vom Bundesrat beantragte Verbot der neofaschistischen NPD angekündigt. Als die Bundesländer erneut den Verbotsantrag stellten, nachdem das erste Verfahren wegen formaler Fehler abgewiesen wurde, hatten sie mit vielen guten Gründen auf den verfassungswidrigen Charakter von Programmatik und Praxis der NPD hinweisen können. Auch wenn sich die Bundesregierung und der Bundestag dem Verfahren formell nicht anschlossen, gab es keinen Zweifel, dass diese Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
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