Der Rechtsstaat wird gezielt ausgehebelt

PRO ASYL kri­ti­siert die Rück­nah­me­ab­kom­men der Bun­des­re­gie­rung mit Ita­li­en, Spa­ni­en und Grie­chen­land

»Hier ver­sucht die Bun­des­re­gie­rung am Euro­pa-Recht vor­bei einen fak­tisch rechts­frei­en Raum zu schaf­fen, in dem die Bun­des­po­li­zei unter Aus­he­be­lung der Rechts­we­ge­ga­ran­tie des Grund­ge­set­zes und des Euro­pa-Rechts han­delt. Mit dem nun ver­ab­re­de­ten Deal ver­hin­dert die Bun­des­re­gie­rung sys­te­ma­tisch, dass das Behör­den­han­deln durch Gerich­te kor­ri­giert wer­den kann. Der 1-zu-1-Han­del mit Ita­li­en ist ein Kuh­han­del auf dem Rücken von Schutz­be­dürf­ti­gen,« sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. »Für jeden nach Ita­li­en Zurück­ge­scho­be­nen soll ein aus See­not geret­te­ter Mensch in Deutsch­land auf­ge­nom­men wer­den. Das Recht auf Leben und Ret­tung aus See­not wird aus­ge­spielt gegen das Recht auf Asyl!«

Eine Zurück­wei­sung gere­gelt durch ein geheim gehal­te­nes, bila­te­ra­les Abkom­men ist nicht rech­tens. Gezielt wird die Dub­lin-Ver­ord­nung umgan­gen. Nach die­ser muss es ein förm­li­ches Ver­fah­ren geben, in dem bei Asyl­su­chen­den der zustän­di­ge EU-Staat bestimmt wird. Sind Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in Deutsch­land oder ist der Schutz­su­chen­de min­der­jäh­rig, dann ist Deutsch­land nach der Dub­lin-Ver­ord­nung zustän­dig. Meist ist zudem nicht der Nach­bar­staat, son­dern der EU-Erstein­rei­se­staat für den Schutz­su­chen­den zustän­dig. Herr­schen dort men­schen­rechts­wid­ri­ge Zustän­de, wie in Ungarn, darf in die­sen nicht über­stellt wer­den. In Grie­chen­land ist eben­falls kei­ne men­schen­wür­di­ge Auf­nah­me gewähr­leis­tet. Gerich­te haben viel­fach Abschie­bun­gen in Staa­ten wie Grie­chen­land, Ungarn oder auch – in bestimm­ten Fall­kon­stel­la­tio­nen – nach Ita­li­en gestoppt.

Quelle:

Pro Asyl