Erpressungsversuch nach AfD-Landesparteitag in Nürnberg

Am Samstag dem 09.06. organisierten über 50 Organisationen Proteste gegen den AfD Landesparteitag in der Meistersingerhalle Nürnberg. Wie Recht sie damit hatten, zeigten erst kürzlich wieder einmal die Äußerungen vom AfD-Bundesvorsitzenden Alexander Gauland, der die die NS-Zeit als „Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ verharmlost hatte. Doch anders als diese Äußerungen des AfD-Politikers blieben die demokratischen Gegenproteste für manche der TeilnehmerInnen nicht folgenlos.

Durch das massive Auftreten der Polizei kam es am Rande der von der Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF) organisierten Demonstration zu einem Schlagstockeinsatz der Polizei (die NN berichtete). Zum Ende der Demonstration wurde C., ein Mitglied der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ), die eine der Demonstrationen angemeldet hatte, festgenommen. Ohne ihm einen Tatvorwurf zu nennen wurde er auf die Polizeiwache gebracht. Dort wurde er mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz konfrontiert und vernommen. In der Vernehmung wurde schnell klar, dass es den Polizeibeamten nicht um eine Ermittlung zum Tatvorwurf ging, sondern um das Ausforschen seiner politischen Aktivität und seiner Organisation. Denn Beweise liegen nicht vor. Mehrfach wurde jedoch versucht ihn mit im Vorfeld gesammelten Informationen über seine politische Tätigkeit und seine Arbeitsstelle unter Druck zu setzen. Er solle Informationen über andere Mitglieder der SDAJ preisgeben. Dies würde sich für ihn günstig auf sein Verfahren auswirken. Andernfalls würden ihm beruflich wohl negative Konsequenzen drohen.

Weiter wurden C. trotz mehrfacher Forderung der Kontakt zu einem Rechtsanwalt verweigert. Diesen könne er anrufen, wenn die Vernehmung beendet sei. Entgegen seinem ausdrücklichen Willen wurden ihm schließlich widerrechtlich DNA-Proben entnommen mit der falschen Behauptung eine Zustimmung wäre dafür nicht nötig.

Mehrere Gewerkschaften, politische Organisationen und Einzelpersonen haben dieses Vorgehen der Polizei nun in einer Solidaritätserklärung scharf verurteilt. In ihr heißt es: „Proteste gegen den AfD-Parteitag sind legitim. Eine Ausforschung legaler, demokratischer Organisationen ist es dagegen nicht. Genauso wenig wie die Verfahrensrechte eines Beschuldigten zu missachten. Das überschreitet die Grenzen des Rechtsstaats!“ Sie fordern deshalb unter anderem die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Die Fülle an privaten Informationen kaum zwei Stunden nach der Tat über einen weder vorbestraften noch anderweitig auffällig gewordenen jungen Menschen, lassen den Schluss zu, dass dieses Vorgehen geplant war, um an politische Informationen zu gelangen. Möglich ist auch, dass die Polizei so versuchen wollte C. als V-Mann zu gewinnen. Persönlicher und beruflicher Druck und die Aussicht auf rechtliche Vorteile in einem Verfahren sind häufig Mittel um politische Informanten zu überzeugen. Bislang war dies der Polizei nicht erlaubt, doch seit Inkrafttreten des neuen Polizeiaufgabengesetzes kann die Polizei und nicht mehr nur der Geheimdienst, V-Männer anwerben. Der Fall zeigt damit auch, wie gefährlich die Verschmelzung von polizeilichen und geheimdienstlichen Aufgaben der Polizei durch das PAG ist. Eine unvoreingenommene Ermittlung ist so ausgeschlossen.

Quelle:

news.dkp.de