„Unternehmerlohn“ für Soloselbstständige

ver.di Bayern begrüßt die angekündigte Berücksichtigung von „Unternehmerlohn“ von Soloselbstständigen in der künftigen Corona-Wirtschaftshilfe für Klein- und Mittelunternehmen (KMU). „Wir freuen uns über die gleichlautende Ankündigung sowohl von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) als auch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Genau das hatten wir Selbstständigen in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di seit Beginn der Corona-Schutzmaßnahmen immer wieder gefordert – bislang ohne Erfolg“, erklärte Willi Nemski, Sprecher des Selbstständigenrats von ver.di Mittelfranken.

Denn Soloselbstständige aller Berufsgruppen finanzieren aus ihren Einkünften im Wesentlichen ihren Lebensunterhalt. Wegen der von den Regierungen erlassenen Corona-Beschränkungen haben aber viele von ihnen keine Einnahmemöglichkeiten mehr und damit quasi ein faktisches Berufsverbot. „Wer nicht ‚dienstleisten‘ kann, hat auch kein Einkommen“, betonte Nemski.

Die bislang förderfähigen Betriebskosten fallen bei Einzeldienstleistern kaum ins Gewicht. Deshalb fielen fast alle Soloselbstständigen bislang durch die Fördernetze von Bund und Freistaat Bayern – herunter bis auf Hartz IV. „Jetzt setzen wir darauf, dass die Förderrichtlinien schnellstens an die Versprechungen der Herren Söder und Altmaier angepasst werden und damit den in ihrer Existenz bedrohten Soloselbstständen schnell geholfen wird“, erklärte Nemski.

Hintergrund: ver.di ist die europaweit größte Vertretung von Soloselbstständigen mit über 30.000 Mitgliedern aus dieser Personengruppe. Darunter sind Kreative aller Sparten genauso wie Ingenieure, Paketboten oder Tagesmütter (jeweils m/w/d).
Der Selbstständigenrat Mittelfranken ist die regionale Vertretung dieser ver.di-Mitglieder, Willi Nemski deren gewählter Sprecher. In dieser Funktion ist er auch Mitglied im Bezirksvorstand von ver.di Mittelfranken.

Quelle:

ver.di Bayern