G20-Gegner gehen vor das Verfassungsgericht

Camp gegen G20Die Organisatoren des Hamburger G20-Protestcamps haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot des Zeltlagers angekündigt. »Wir nutzen alle legalen Mittel, um das Camp zu ermöglichen. Wir bereiten die Klage in Karlsruhe nun vor«, sagte Branco Geiger, Mitglied der Vorbereitungsgruppe für das “Antikapitalistische Camp”, am Freitag der in Berlin erscheinenden Tageszeitung “neues deutschland” (Online-Ausgabe).

Am Freitagmittag hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht die Errichtung des Camps im Hamburger Stadtpark in der zweiten Instanz verboten, nachdem es vom Verwaltungsgericht erlaubt worden war. Geiger kritisierte das Urteil scharf. »Das Verwaltungsgericht machte in seinem Urteil zuvor deutlich, dass es ein Kooperationsgespräch zwischen der Innenbehörde und uns geben müsse, damit die Frage geklärt werden könne, ob es sich bei unserem Camp um eine politische Versammlung handelt«, so der Aktivist. »Wir warten bis heute darauf, dass sich die Innenbehörde für dieses Gespräch bei uns meldet.«

Das Oberverwaltungsgericht habe die Frage nach dem Versammlungscharakter nun über die Zählung der Toiletten und den Vergleich der für Workshops und Schlafzelte genutzten Quadratmeter gelöst. Es könne aber nicht darum gehen, was wie viel Fläche in Anspruch nehme – die Schlafzelte seien notwendig, um die Dauerkundgebung überhaupt stattfinden zu lassen. »Es gibt einen deutlichen politischen Willen, das Camp nicht stattfinden zu lassen«, so Geiger. Man spüre, “dass vom Senat über die Polizei bis zur Versammlungsbehörde” alle den Protest gegen die G20 verhindern wollten.