Gericht kippt Campverbot

170701gs20 campSenat und Polizei müssen im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg eine weitere juristische Schlappe hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied heute, dass das im Zusammenhang mit der am 1. Juni erlassenen Allgemeinverfügung verhängte Versammlungsverbot in einem Großteil des Hamburger Stadtgebiets kein Verbot des im Stadtpark geplanten Protestcamps rechtfertigt.

Die Behörde könne zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, urteilten die Richter. Hierfür sei es notwendig, dass wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuziehen, der Schutz der angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen habe die Freie und Hansestadt Hamburg nicht hinreichend konkret dargelegt.

Vom 30. Juni bis 9. Juli soll im Stadtpark unter dem Motto »Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen« eine Dauerkundgebung stattfinden. Neben Wohnzelten wird es eine Bühne und verschiedene Veranstaltungszelte geben. Die Organisatoren erwarten etwa 10.000 Teilnehmer, die in 3.000 Wohnzelten leben können.

Der Senat kann gegen das Urteil Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg / RedGlobe