Polizei beharrt auf Campverbot

Antikapitalistisches G20 CampAm gestrigen Tag hatte das Bundesverfassungsgericht als oberstes deutsches Gericht entschieden, dass das Antikapitalistische Camp als Versammlung zu werten und grundsätzlich zu dulden sei. Sie hatten den Behörden zwar Handlungsspielraum gegeben, dem Camp Auflagen zu erteilen, jedoch geurteilt, das Camp in seiner angemeldeten Form – mit Übernachtungszelten, Küchen und Toiletten – als ganzes sei als Versammlung zu sehen.

Dieses Urteil wurde beim Kooperationsgespräch komplett ignoriert. Die anwesenden Repräsentant*innen der Versammlungsbehörde machten klipp und klar deutlich, dass sie es nirgendwo in Hamburg erlauben würden, dass es ein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten, Toiletten und Küchen geben werde. Mögliche Alternativflächen konnten nicht einmal ins Gespräch gebracht werden, da die Versammlunsgbehörde ein Camp nach den Vorstellungen der Anmelder*innen eindeutig untersagten.

Die Behörde stellt sich damit aktiv und wissentlich gegen die Vorgabe aus Karlsruhe. Den Satz im Urteil, eine Übernachtung für Menschen, welche ausschließlich zu anderen Aktionen und Demonstrationen gehen wollten, müsse nicht geduldet werden, interpretierte die Behörde frei um und behauptete sie müsse gar keine Übernachtung dulden.

Lucy aus der Vorbereitungsgruppe sagt dazu: »Die Haltung der Polizei unter Dudde zu ihren eigenen Gesetzen ist ja schon länger offensichtlich, weshalb wir auf allerlei Schikanen und Auflagen eingestellt waren. Nach dem gestrigen Sieg auf ihrem Totalverbot zu beharren und damit klar das oberste Gericht zu ignorieren ist aber eine neue Eskalationsstufe.«

Wie es nun weitergeht wird intern zur Stunde noch diskutiert. »Was die Hamburger und überregionale Szene jetzt daraus macht, dass ihnen – trotz klarer Gerichtsurteile – weiterhin Protest verunmöglicht wird – da lassen wir uns auch überraschen!«

Quelle: Antikapitalistisches G20-Camp / RedGlobe