8. Mai als einmaliger Feiertag – mehr als nur ein beliebiger Akt

Pressemitteilung der VVN-BdA zum Vorstoß im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, den 8. Mai 2020 als einmaligen Feiertag zu begehen.

Der Landesvorstand der VVN-BdA Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Initiative der Linksfraktion im Landtag, den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges als einmaligen Feiertag zu würdigen. Angesichts anhaltender rechtsextremer Gewalt auch in Mecklenburg-Vorpommern und zunehmender rechtspopulistischer Strömungen in ganz Europa ist das Erinnern an die Verbrechen der NS-Diktatur dringender denn je.

Auch die wieder zunehmende Tendenz des Wettrüstens, stetig wachsende Rüstungsexporte und Militarisierung der Außenpolitik sind ernstzunehmende Warnsignale! Krieg darf kein Mittel der Politik sein, Krieg muss geächtet werden! Gründe genug, den 75. Jahrestag der Befreiung in würdiger Form zu begehen.

Mecklenburg-Vorpommern war vor 20 Jahren das erste Bundesland, das den 8. Mai als offiziellen Gedenktag einführte. Einzelne Bundesländer sind diesem Beispiel gefolgt. Berlin hat nun den 8. Mai 2020 zum einmaligen Feiertag erklärt. Es stünde Mecklenburg-Vorpommern gut zu Gesicht, ebenso zu entscheiden. Der Landesvorstand der VVN-BdA ruft daher die demokratischen Fraktionen im Landtag auf, den Gesetzentwurf der Linksfraktion nicht einfach so ad Acta zu legen, sondern einem normalen parlamentarischen Verfahren zu unterziehen und den Weg für einen einmaligen Feiertag zur Würdigung des 75. Jahrestages der Befreiung zu ebnen. Darüber hinaus ruft der Landesvorstand der VVN-BdA die Mitglieder des Landtages und die Ministerpräsidentin des Landes und ihr Kabinett auf, am diesjährigen 8. Mai gegen den erneuten NPD-Aufmarsch in Demmin deutlich Flagge zu zeigen!

Quelle:

VVN-BdA Landesvereinigung Mecklenburg-Vorpommern