Demobündnis gewinnt vor Gericht

Demo in DüsseldorfDas Oberverwaltungsgericht NRW hat heute dem Eilantrag des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz NRW stattgegeben. Der polizeilichen Auflage, dass nicht mehr als zwei Lautsprecherwagen zur Großdemonstration am morgigen Tage in Düsseldorf zugelassen seien, wurde damit in zweiter Instanz eine sehr deutliche Absage erteilt. Die geplanten sechs Lautsprecherwagen dürfen fahren.

In der Urteilsbegründung weist das Gericht die polizeiliche Gefahrenprognose als haltlos zurück. Für das von der Polizei aufgebaute Szenario eines unfriedlichen Verlaufs gebe es, so das Gericht wörtlich, »nichts Belastbares«. Vorhergehende Versammlungen des Bündnisses seien friedlich abgelaufen, und die Zusammensetzung des Bündnisses lasse für die morgige Großdemonstration auf einen friedlichen Verlauf schließen.

»Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Sie beweist, was wir von Anfang an gesagt haben: Der polizeiliche Versuch, unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken, ist haltlos und vollkommen ungerechtfertigt. Bei Prognosen über drohende Gefahren ist der Einschätzung der Polizei zu misstrauen. Deshalb braucht es den Protest gegen die Planungen der Landesregierung«, so Thomas Eberhardt-Köster, Sprecher des Bündnisses und Versammlungsleiter.

Das Bündnis feiert seinen Erfolg und freut sich auf eine bunte, vielfältige und offene Demonstration. »Nun können wir uns wieder auf unser eigentliches Vorhaben konzentrieren: Wir werden morgen unsere Grundrechte zu Tausenden auf der Straße verteidigen. Der polizeiliche Schikaneversuch hat die Relevanz unserer Proteste nochmals unterstrichen. Wir rufen deswegen alle freiheitsliebenden Menschen auf, Seite an Seite mit uns zu demonstrieren«m so Sonja Hänsler, Sprecherin des Bündnisses.

Demoroute & -programm: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/demo-7-7/