Kötter gegen ver.di – Beschäftigte erklären sich solidarisch mit ihrem Gewerkschaftssekretär

Am kommenden Freitag (20. Dezember 2019) kommt es am Arbeitsgericht Düsseldorf zum Kammertermin im Fall Kötter gegen ver.di. Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist der Vorwurf der Firma Kötter gegen den für den Betrieb zuständigen Gewerkschaftssekretär Özay Tarim, in Flugblättern Unwahrheiten veröffentlicht zu haben. In den Publikationen kritisierte ver.di, dass Beschäftigte im Rahmen der Tarifauseinandersetzung Anfang des Jahres von ihrem Grundrecht zu streiken abgehalten werden sollten.

Durch eine Unterschriftenaktion, die über die Landesgrenze hinausging, hatte Tarim große Solidarität von Beschäftigten an den Flughäfen und aus verschiedenen Organisationen und Verbänden erfahren. „Das ist ein starkes Signal“, betonte Andrea Becker, Fachbereichsleiterin für Besondere Dienste in NRW. „Beschäftigte von Kötter haben sich auch öffentlich hinter Özay Tarim gestellt. Als Reaktion darauf wollte der Arbeitgeber nicht nur die Zusammenarbeit mit ihm einstellen, sondern auch mit dem BR-Vorsitzenden.“ Es sei inakzeptabel, dass Kötter die Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Gewerkschaft einstellen wolle, sobald kritische Töne angeschlagen würden.

Auf Betriebsversammlungen demonstrierten Kolleginnen und Kollegen ihre Solidarität durch Özay-Tarim-Sticker. „Das kann dem Arbeitgeber nicht verborgen geblieben sein und das ist auch gut so. Wir fordern Kötter weiterhin auf, sich konstruktiv mit den ernstzunehmenden Problemen, auseinanderzusetzen, statt Konflikte vor dem Gericht auszutragen. In Deutschland sind Gewerkschaften durch das Grundgesetz geschützt. Auch die Firma Kötter muss dieses Grundrecht achten“, so Becker weiter.

Quelle:

ver.di NRW