Rundfunkfinanzierung: Reform-Diskussion nicht mit Beitragsanpassung vermischen

Vor der Anhörung zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Landtag von Sachsen-Anhalt am morgigen Freitag (13. November 2020) appelliert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Abgeordneten, in ihrer Dezembersitzung der von allen Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, einschließlich Reiner Haseloff, vorgeschlagenen Rundfunkfinanzierung zuzustimmen. „Bei allen berechtigten Diskussionen um mögliche Reformen dürfen diese nicht mit der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag vermischt werden. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung“, stellt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz klar.

Die geplante Steigerung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent tritt am 1. Januar 2021 nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass alle 16 Länderparlamente zustimmen. In Sachsen-Anhalt zeichnet sich als einzigem Bundesland dafür bislang keine Mehrheit ab.

„In der Öffentlichkeit wird häufig der Eindruck erweckt, ARD, Deutschlandradio und ZDF würden durch einen höheren Rundfunkbeitrag übermäßig finanziert werden“, kritisierte Schmitz. Die erste Gebührenerhöhung seit über zehn Jahren wäre jedoch nicht einmal ein Ausgleich für zwischenzeitliche Preissteigerungen und nach der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) mit deutlichen Einsparungen auch beim Programm verbunden, so Schmitz weiter.

Sollte die Erhöhung nicht wie geplant in Kraft treten, sei eine weit grundlegendere Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befürchten. „Eine Ablehnung im Landtag Sachsen-Anhalt wäre eindeutig nicht verfassungsgemäß. Damit gäben die Abgeordneten ein fatales Signal ab und missachteten, dass wir in Zeiten, in denen Fake News, Verschwörungsmythen und eine weltweite Pandemie bei vielen Menschen zu einer großen Verunsicherung führen, einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit umfassendem Kultur- und Programmauftrag und als Garanten verlässlicher und gründlich recherchierter Informationen brauchen, dem das Publikum vertrauen kann“, betonte Schmitz.

Er verwies zudem auf ein im Juni veröffentlichtes und von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Medienrechtlers Jan Christopher Kalbhenn. Darin heißt es, dass die ökonomischen Folgen der Corona-Krise ausdrücklich kein Grund seien, die geplante Beitragserhöhung zu stoppen, da es hinreichende Befreiungskriterien für die Rundfunkabgabe gebe. Nach der Bedarfsanmeldung durch die Anstalten und der Prüfung durch die KEF beschränke sich die Kompetenz der Länder darauf, auf offensichtliche Fehler zu prüfen. Solche seien jedoch nicht erkennbar und würden auch von den Kritikern nicht vorgebracht. „Damit wäre eine Ablehnung in Sachsen-Anhalt ein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen die von der Rundfunkfreiheit geschützte Programmautonomie der Rundfunkanstalten“, warnte Schmitz.

Quelle: ver.di