Zu Unrecht abgeschobene Familie kehrt am Donnerstag zurück

PRO ASYL und Säch­si­scher Flücht­lings­rat: Fami­lie erfährt unzu­rei­chen­de Auf­nah­me­struk­tu­ren in Rumä­ni­en am eige­nen Leib

Die Rück­ho­lung einer syri­schen Fami­lie währ­te lang – doch nimmt sie am Donnerstag ein vor­erst glück­li­ches Ende. Um 14.50 Uhr Orts­zeit wird das Ehe­paar mit sei­nen drei Kin­dern in Mün­chen lan­den und von da aus wei­ter mit dem Zug Rich­tung Gör­litz fah­ren kön­nen. Der Land­kreis hat für eine Woh­nung gesorgt. »Schluss­end­lich wird die Ein­rei­se mit­tels lais­sez-pas­sier mög­lich sein. Dem Innen­mi­nis­te­ri­um woll­te es lan­ge nicht gelin­gen, die­se unkom­pli­zier­te Form der Rück­kehr zu ermög­li­chen. Soll­te Sach­sen wie­der ein­mal eine Rück­ho­lung orga­ni­sie­ren müs­sen, wird sie sicher rei­bungs­lo­ser ablau­fen«, meint Mark Gärt­ner vom Säch­si­schen Flücht­lings­rat (SFR).

Dass es zu einer erneu­ten Rück­ho­lung kommt, will der­weil nie­mand hof­fen. Schließ­lich bedeu­tet dies in jedem Fall, dass Men­schen zu Unrecht abge­scho­ben wer­den. »Da das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) nicht zum ers­ten Mal Abschie­bun­gen ohne Grund­la­ge ver­an­lasst hat, müs­sen Anwält*innen und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen wei­ter­hin auf­merk­sam bei den Beschei­den sein«, kom­men­tiert Bernd Meso­vic von PRO ASYL. »Der Fahr­läs­sig­keit der über­for­dern­den Bun­des­be­hör­de muss ein umfas­sen­des Qua­li­täts­ma­nage­ment ent­ge­gen­ge­setzt wer­den«.

Das BAMF hat­te die säch­si­schen Behör­den im Fall der Fami­lie falsch infor­miert. Die gin­gen davon aus, dass die Abschie­bung ver­an­lasst sei und voll­zo­gen sie am 6. Sep­tem­ber 2018. Der Fami­lie ist die sub­si­diä­re Schutz­be­rech­ti­gung in Rumä­ni­en zuge­spro­chen wor­den. Wegen der dort herr­schen­den Umstän­de kam die Fami­lie nach Deutsch­land. Ihre Kla­ge gegen den ableh­nen­den BAMF-Bescheid hat­te auf­schie­ben­de Wir­kung. Dies hat­te das BAMF nicht beach­tet. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Dres­den ver­pflich­te­te den Frei­staat Sach­sen am 9. Okto­ber, die Fami­lie unver­züg­lich zurück­zu­ho­len.

PRO ASYL und Säch­si­scher Flücht­lings­rat hof­fen nun auf einen posi­ti­ven Aus­gang des eigent­li­chen, nach wie vor lau­fen­den Ver­fah­rens am Ver­wal­tungs­ge­richt. Denn dass Rumä­ni­en über unzu­rei­chen­de Auf­nah­me­struk­tu­ren ver­fügt, erfuhr die Fami­lie nach ihrer Abschie­bung am eige­nen Leib.

Quelle:

Pro Asyl