Landesregierung missbraucht Corona-Krise für politische Sauereien gegenüber Einzelhandelsbeschäftigten

Mit Empörung hat die die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) zur Kenntnis genommen, dass die Kreise und kreisfreien Städte durch die Landesregierung aufgefordert werden, durch Allgemeinverfügungen Sonntagsöffnungen im Einzelhandel für die beiden kommenden Sonntage festzulegen.

„Wir erleben hier gerade, dass die Landesregierung um Wirtschaftsminister Buchholz, im Schatten der Corona-Krise alte politische FDP-Forderungen wieder hervorholt und gnadenlos umsetzt. Das ist Klientelpolitik auf Kosten der Einzelhandelsbeschäftigten“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.

ver.di Nord weist darauf hin, dass die angeordnete Ausdehnung der Einkaufszeiten an Sonntagen selbst auf dem Höhepunkt der Krise nicht genutzt wurde und nicht notwendig war.

„Auf dem Weg in die Normalität ist das kontraproduktiv und zerstört massiv das Vertrauen in Maßnahmen mit Eingriffen in die Arbeitnehmerrechte. Es ist zu befürchten, dass mit der Einführung von Sonntagsöffnungen diese als Ersatz für anderweitige weggefallene Freizeitaktivitäten dienen werden. Das ist für die Beschäftigten und die daraus resultierende Risikostruktur der Weg in die falsche Richtung und nicht haltbar“, so Matthias Baumgart, Fachbereichsleiter für den Handel.

ver.di Nord weist darauf hin, dass Ausnahmeregelungen durch Allgemeinverfügungen begrenzt sein müssen insbesondere auf die Themen Gefahrenabwehr- zum Beispiel auch durch politisch definierte Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten- und zwingend notwendige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit lebensnotwendigen Gütern.

Mit der vorgesehenen Sonntagsöffnung sind alle Geschäfte, die seit dieser Woche öffnen dürfen, einbezogen. Das gilt explizit auch für Autohäuser, Fahrradläden und Möbelhäuser. Die Kundenströme in solchen Bereichen entzerren zu wollen ist aus Sicht der Gewerkschaft vorgeschoben und haltlos. Es soll offenbar dazu dienen, dem Handelsverband seiner Forderung nach Sonntagsöffnungen zu folgen.

„Eine bodenlose Frechheit ist die Tatsache, die Verordnung mit einer Entzerrung der Kundenströme zu begründen und gleichzeitig die Möglichkeit einzuräumen, in eine Sonntagsöffnung auch Autohändler und Fahrradgeschäfte und Möbelhäuser mit einzubeziehen. All dies wird mit einem öffentlichen Interesse begründet. Insgesamt lässt ein solches Vorgehen Zweifel aufkommen, ob die Landesregierung noch in der Lage ist zu überschauen, was verhältnismäßig ist und was nicht. Es sind solche Verordnungen, die das Misstrauen gegen die Maßnahmen der Landesregierung in der Krise wachsen lassen“, so Schöttke weiter.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Nord