Nachfahren ausgebürgerter Nazi-Opfer verdienen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung

„Das Vorhaben der Bundesregierung wird den berechtigten Ansprüchen der Nachfahren von NS-Verfolgten nicht gerecht“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die heute vorgestellten Erlasse des Bundesinnenministeriums zur erleichterten Einbürgerung der Nachfahren von Deutschen, die infolge von NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten.

Jelpke weiter:

„Deutschen, die von den Nazis ins Exil gezwungen wurden und dort ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, wurde schweres Unrecht zugefügt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ihnen sowie ihren Nachfahren einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Rückerwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu geben.

Stattdessen will die Bundesregierung lediglich mehr ‚Wohlwollen‘ bei den sogenannten Ermessenseinbürgerungen zeigen. Damit bleibt es bei der unbefriedigenden Situation, dass die Nachkommen der NS-Opfer keinen Rechtsanspruch haben, sondern auf den guten Willen deutscher Beamter angewiesen sind. Zudem müssen sie weiterhin, über ihren Wunsch, wieder Deutsche zu werden hinaus, Bindungen an Deutschland nachweisen. So werden Opfer von Naziverbrechen zu Bittstellern im Land der Täter degradiert.

Das bedeutet nichts weniger, als den Nachkommen von NS-Verfolgten eine Bringschuld gegenüber Deutschland abzuverlangen. Richtig wäre es andersrum: Deutschland steht in der Schuld dieser Menschen.

Alle, deren Vorfahren aufgrund der Nazityrannei ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, müssen sie auf Antrag zurückerhalten. Sie verdienen dabei einen Rechtsanspruch, keinen Gnadenerweis auf dem Erlassweg. DIE LINKE. wird einen eigenen Gesetzentwurf hierzu vorlegen.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag