EU soll Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz ratifizieren – ver.di fordert mehr Beratung und Ausbau von Frauenhäusern in Deutschland

Mehr Beratungsstrukturen und den Ausbau von Frauenhäusern hat das
Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) Stefanie Nutzenberger zum “Tag gegen Gewalt an Frauen” am 25.
November gefordert. Die COVID-19-Krise zeige, dass dringender
Handlungsbedarf bestehe, um insbesondere Frauen vor Gewalt zu schützen.

Gerade berufstätige Frauen sind in der Pandemie mehrfach belastet und
zusätzlicher Aggressivität am Arbeitsplatz sowie Zuhause ausgesetzt.
“350 Frauenhäuser bundesweit sind nicht ausreichend.
Immer wieder
müssen Frauen, die Hilfe brauchen, aus Platzgründen abgewiesen werden”,
kritisierte Nutzenberger. “Für alle Frauen, egal ob im ländlichen oder
urbanen Bereich, muss es einen unkomplizierten und unbürokratischen
Zugang zu Frauenhäusern und zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
geben”. In den Zeiten der Pandemie steigen die Zahlen häuslicher Gewalt
gegen Frauen und Kinder erheblich.

Die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft kritisierte weiter, dass einige Länder in
der EU eine Beschlussfassung gegen Gewalt am Arbeitsplatz blockieren.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hatte 2019 mit ihrer
“Konvention 190” erstmals ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt
am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von
sexualisierter Belästigung und Gewalt festgelegt hat. Diese bezieht sich
nicht allein auf den Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitswelt
insgesamt, damit Männer und Frauen sich wirksam gegen Gewalt und
sexuelle Übergriffe auch in der Arbeitswelt wehren können. Der
Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs müsse die EU endlich
ermächtigen, die ILO-Konvention zu ratifizieren, fordert ver.di.

“Um
Gewalt an Frauen zu verhindern, geht es auch um die Bekämpfung
patriarchalischer Denk- und Handlungsmuster und Frauenverachtung von
Teilen der Gesellschaft”, erklärte Stefanie Nutzenberger. “Es fehlt eine
kritische Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dies
führt dazu, dass Auswirkungen und Ursachen oft verkannt bzw.
unzureichend analysiert werden.” Im Vordergrund der Bekämpfung von
geschlechtsspezifischer Gewalt müssten Aufklärung und die Prävention
stehen.

Quelle: ver.di – EU soll Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz ratifizieren – ver.di fordert mehr Beratung und Ausbau von Frauenhäusern in Deutschland