Angriff auf die Pressefreiheit

Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen gegen die beiden Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl wegen des Verdachts des Landesverrats aufgenommen. Grundlage für dieses erste derartige Verfahren seit der »Spiegel-Affäre« 1962 sind Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Den Journalisten wird vorgeworfen, mit zwei Artikeln über den Geheimdienst auf der Internetseite Netzpolitik.org Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland verraten zu haben. Im Fall einer Verurteilung drohen den Journalisten Haftstrafen von mindestens einem Jahr.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, verurteilte die Ermittlungen als »unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen«. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar.

Der DJV hatte bereits die Klagen des Verfassungsschutzpräsidenten gegen mögliche Informanten in den eigenen Reihen Anfang Juli kritisiert. Konken: »Die Ermittlungen gegen die beiden Journalisten zeigen, dass der Verfassungsschutzchef in Sachen Pressefreiheit offenbar nicht dazu lernt.« Die beiden Journalisten hätten die Aufklärung geliefert, auf die die Öffentlichkeit ein Anrecht habe. Er forderte den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen unverzüglich einzustellen.

Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Ermittlungen. »Das ist ein gezielter Einschüchterungsversuch und die nächste Stufe einer bedrohlichen Entwicklung für die Pressefreiheit und die Arbeit aller Journalistinnen und Journalisten in diesem Land. Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Verfahren umgehend einzustellen. Unsere Solidarität gilt den betroffenen Kollegen«, sagte der dju-Vorsitzende Ulrich Janßen. »Es ist aberwitzig, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz die im Grundgesetz verankerte Presse- und Meinungsfreiheit angreift und die Bundesanwaltschaft diesem Vorstoß keinen Riegel vorschiebt. Während sich die Bundesanwaltschaft bisher nicht in der Lage sah, wegen der massenweisen Ausspähung hoch sensibler Daten durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, werden Journalisten und Informanten, die die Öffentlichkeit über drohende Einschränkungen ihrer Grundrechte informieren, attackiert. Dabei ist genau diese Form freier Berichterstattung für eine Demokratie unerlässlich und ein hohes Gut, gerade wenn es sich um über Whistleblowing zugespielte Informationen handelt.«

Die dju fordert nicht nur eine sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, sondern auch einen wirksameren gesetzlichen Schutz von Informanten. Sie müssen die Möglichkeit haben, ohne Angst vor Repression über gravierende Missstände in Unternehmen oder Behörden zu berichten, wenn diese Missstände auf anderen Wegen nicht abgestellt werden können. Die Bundesregierung ist zudem nachdrücklich aufgefordert, sich für einen wirksameren Schutz der Pressefreiheit in Deutschland einzusetzen. Der kürzlich bekannt gewordene Verdacht, dass der US-Geheimdienst Informanten und Redakteure des Nachrichtenmagazins Spiegel ausspioniert haben könnte, erfordert eine lückenlose Aufklärung und erkennbare Signale der Politik, dass das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit unantastbar sein muss.

Quellen: DJV, dju / RedGlobe