ver.di veröffentlicht Ethische Leitlinien für Künstliche Intelligenz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Dienstag (3. März) das Diskussionspapier „Ethische Leitlinien für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)“ veröffentlicht. Die Leitlinien sollen als gewerkschaftlicher Beitrag in der KI-Debatte insbesondere Orientierung und Hilfestellung für diejenigen sein, die KI-Anwendungen entwickeln, einführen und nutzen. „Künstliche Intelligenz ist Werkzeug, Mittel zum Zweck. KI-Anwendungen müssen der Verbesserung von Arbeits- und Lebensqualität dienen“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Für KI sind zudem rote Haltelinien einzuziehen: Es darf keine KI-Anwendungen geben, die Menschen schaden, die gegen Menschen- und Grundrechte verstoßen.“ Bestehendes Recht und geltende Gesetze seien einzuhalten; dies betreffe insbesondere die Tarifautonomie, das Arbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Urheberrecht und die Datenschutzgrundverordnung.

Neben der Beschäftigungssicherung und besseren Qualifikationsmöglichkeiten gehe es darum, KI-Systeme so zu gestalten, dass die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Erwerbstätigen erweitert werden, so Schmitz weiter. „Statt Tätigkeiten zu entwerten, sind sie durch gezielte Qualifizierung aufzuwerten. Dies kann durch Tarifverträge flankiert und durch neue Stellenzuschnitte unterstützt werden.“ KI-Systeme, die auf der Verarbeitung großer Datenmengen basieren, dürften nicht zu einer Gefährdung der Persönlichkeitsrechte führen, und die Zweckbindung der Daten sei sicherzustellen. „Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist überfällig.“ Zudem dürften Verantwortlichkeiten und Haftung nicht auf die Technik übertragen werden. Schmitz: „Der Mensch bleibt in der Verantwortung.“

Der Link zum Diskussionspapier Ethische Leitlinien:
www.innovation-gute-arbeit.verdi.de/themen/digitale-arbeit/beschluesse-und-positionen

Quelle:

ver.di