Klage gegen Indymedia-Verbotskonstrukt eingereicht

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.

Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein.

»Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die  Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen«, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. »Die Klageverfahren und die enthaltenen  Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat«, so Adam weiter.

Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. »Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen«, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.

Auch der von den Durchsuchungen im Rahmen des Verbots von linksunten.indymedia.org betroffene Kulturtreff in Selbstverwaltung (KTS) in Freiburg fordert von den Verantwortlichen eine Erklärung über die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten und die Beschlagnahme von Inventar und Geld. Der Trägerverein und die  Mieter der Räumlichkeiten sind bis heute von den Behörden nicht benachrichtigt worden.

Am 25. August waren Beamte des LKA Baden-Württemberg im Auftrag des Bundesinnenministeriums und auf Grundlage eines Sicherstellungsbescheides des Regierungspräsidums Freiburg in die Räumlichkeiten der KTS eingedrungen und haben dort ein Bild der Zerstörung hinterlassen. Betroffen waren sämtliche Räume der KTS, auch solche, zu denen nur berechtigte Personen Zugang haben (z.B. das Büro des Trägervereins und die Siebdruckwerkstatt). Die Türen wurden gewaltsam geöffnet und diverse Tresore, ebenfalls mit nur eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten, aus den Wänden gerissen.  Beschlagnahmt wurden vor allem Unterlagen des Trägervereins der KTS, Getränkekassen und sämtliche Ausstattung an Technik. Letzteres insbesondere im offenen Internetcafé, welches auch gern von Geflüchteten genutzt wird.

Dem Trägerverein ist bis heute von offizieller Seite keine Durchsuchungsanordnung zugestellt worden. Es gab noch nicht einmal Bemühungen, den Vorstand über die Vorgänge in den von der Stadt Freiburg seit 1998 gemieteten Räumlichkeiten zu informieren. Stattdessen wurde die Durchsuchung ohne die Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen durchgeführt. Obwohl die Beamten des LKA in Begleitung  einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit einen Nutzer im Haus antrafen, wurde kein Versuch einer Erklärung unternommen, ein Durchsuchungsbeschluss wurde nicht vorgelegt. Der betroffenen Person wurde der Zugang zum Haus untersagt und ohne Begründung ein Platzverweis erteilt.

Das Regierungspräsidium Freiburg teilte auf telefonische Bachfrage mit, dass eine entsprechende Verfügung vorgelegen habe, die jedoch nicht an die Mieterin der KTS adressiert sei. Da das  Regierungspräsidium eine kurzfristige Überlassung der Verfügung abgelehnte, wurde zwischenzeitlich entsprechender Antrag beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. Zu telefonischen Auskünften war  das Verwaltungsgericht nicht bereit.

»Die bisher unterbliebene Anordnung gegen den Trägerverein und Mieter der KTS ist ein grober Grundrechtsverstoß. Auch die formalen Mängel der Durchsuchung sind für sich schon bemerkenswert. Aber die konkrete Durchführung der Durchsuchung ohne Zeugen, der Umfang der Zerstörungen und die wahllose Beschlagnahme jeglicher Infrastruktur legt nahe, dass es hier nicht um das Verbot von  linksunten.indymedia.org ging, sondern um einen Angriff auf ein linkes Kulturprojekt«, stellt Rechtsanwältin Katja Barth fest, die die rechtliche Vertretung des Betreibervereins der KTS übernommen hat.