MLPD kritisiert Änderung der Parteienfinanzierung

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie einer Mehrheit der Fraktion DIE LINKE das »Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung« und eine entsprechende Änderung von Artikel 21 Grundgesetz beschlossen. Die MLPD erklärt dazu: »Tatsächlich ist die staatliche Finanzierung faschistischer Organisationen wie der NPD – die allein 2016 1,1 Millionen Euro Staatsgelder erhielt – ein Skandal. Mit dem überfälligen Verbot der NPD und anderer faschistischer Organisationen, für das die MLPD seit 35 Jahren aktiv eintritt und die Menschen mobilisiert, wäre dieses Problem längst vom Tisch. Das wurde aber vom Bundesverfassungsgericht verweigert.

Der Gesetzesänderung fehlt jede antifaschistische Stoßrichtung. Stattdessen wurde auch in den Reden von Abgeordneten der Regierungskoalition der antikommunistische Kampfbegriff des ›Extremismus‹ bemüht und damit auch alle ins Visier genommen, die revolutionäre Veränderungen anstreben.«

Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD, erklärt weiter: »Wir fühlen uns vom Kampfbegriff ›extremistische Parteien‹ nicht angesprochen – aber wir gehen davon aus, dass sich diese Grundgesetzänderung auch gegen uns richtet. Hier wird ein staatliches Instrument geschaffen, das ausdrücklich auch gegen revolutionäre Organisationen eingesetzt werden soll. Alle antifaschistischen und demokratischen Kräfte müssen sich stark machen, solche Pläne zu durchkreuzen. Die MLPD finanziert sich nur aus Beiträgen und Spenden und macht sich niemals von staatlichen Geldern abhängig. Wir lehnen die staatliche Parteienfinanzierung grundsätzlich ab, verteidigen zugleich entschieden die demokratischen Rechte und Freiheiten von Parteien auf antifaschistischer Grundlage.«