Verfahren gegen DSSQ-Aktivisten wegen Aufruf zur Sitzblockade eingestellt

Das Landgericht Düsseldorf hat heute wenige Minuten nach Prozessbeginn das Berufungsverfahren der DSSQ-Aktivisten Torsten Nagel (ehem. Geschäftsführer SJD Die Falken Düsseldorf) und Mischa Aschmoneit (Programmplaner des zakk) gegen Zahlung von insgesamt 600 Euro zugunsten der Flüchtlingsinitiative STAY eingestellt. Es ging um den Aufruf zu einer Sitzblockade gegen einen Aufmarsch der extremrechten Partei „Die Republikaner“.

Damit kassierte das Landesgericht ein Urteil der Düsseldorfer Amtsrichterin Boriss, die Nagel und Aschmoneit in erster Instanz zur Zahlung von 8.800 Euro verurteilt hatte. Bundes- und Landtagabgeordnete wie auch Mitglieder des Stadtrates hatten sich im Vorfeld des Prozesses solidarisch mit den Angeklagten erklärt und in Sitzblockaden ein legitimes Mittel des Protestes gegen die extreme Rechte gesehen.

„Ziviler Ungehorsam wie die Protestformen von `Düsseldorf stellt sich quer´ sind keine Straftaten. Wir werden uns weiterhin Neonazis und Rassisten in Düsseldorf in den Weg stellen.“, erklärt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ.

Christian Jäger, Bündnissprecher, ergänzt: „Rassistische Parolen haben in Düsseldorf keinen Platz! Jetzt muss auch das Verfahren gegen Kaspar Michels, der 1500 Euro dafür zahlen soll, dass er ein Schild „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ hochgehalten hat, mit einem Freispruch enden.“

Pressemitteilung vom Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer!“
Düsseldorf, 9.3.2018

Siehe dazu die Pressemitteilung der DKP

Quelle:

news.dkp.de