Rote Hilfe e.V. fordert Freilassung von Müslüm Elma

Nachdem mit Beschluss vom 28.08.2019 der 7. Strafsenat des OLG München den Haftbefehl gegen Deniz Pektas außer Vollzug gesetzt hat, verbleibt lediglich Müslüm Elma als letzter von zehn Angeklagten nach über vier Jahren weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Genoss*innen wurden im Zuge einer europaweiten Polizeiaktion am 15.04.2015 festgenommen. Seit dem 17. Juni 2016 wird ihnen wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b der Prozess gemacht.

„Wir freuen uns, dass Deniz Pektas nach so langer U-Haft endlich entlassen wurde. Dieser Prozess ist nicht anderes als ein Geschenk der Bundesregierung an das diktatorische Regime in Ankara, welches versucht jegliche linke Exilopposition zum Schweigen zu bringen. Seit inzwischen über vier Jahren prozessiert die Bundesanwaltschaft in diesem skandalträchtigen politischen Verfahren gegen die zehn Aktivist*innen. Es ist schon lange an der Zeit diese Farce zu beenden. Müslüm Elma muss unverzüglich freigelassen und das Verfahren eingestellt werden.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

Weitere Infos zum Prozess auf dem Blog der Verteidigung: https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/

Quelle:

Rote Hilfe e.V.