Einwanderungsgesetz: Geduldete Schüler, Studierende und Alleinerziehende nicht vergessen

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von PRO ASYL und Bun­des­fach­ver­band umF

Der Bun­des­fach­ver­band umF und PRO ASYL befürch­ten, dass der laut Medi­en­be­rich­ten erziel­te Kom­pro­miss beim Ein­wan­de­rungs­ge­setz zu Bil­dungs­ab­brü­chen führt, wenn nur eine Beschäf­ti­gungs­dul­dung und nicht gleich­zei­tig Per­spek­ti­ven für gedul­de­te Schüler/innen und Stu­die­ren­de geschaf­fen wer­den. Zudem war­nen die Orga­ni­sa­tio­nen davor, dass die Rege­lun­gen für Azu­bis und Arbeit­neh­men­de ins Lee­re lau­fen, wenn die Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te für Gedul­de­te bestehen blei­ben.

„Wir befürch­ten ein För­der­pro­gramm für Schul- und Stu­di­en­ab­brü­che“, erklärt Tobi­as Klaus vom Bun­des­fach­ver­band umF. „Wenn Per­spek­ti­ven für eine Auf­ent­halts­si­che­rung nur über Arbeit und Aus­bil­dung bestehen, wer­den zahl­rei­che jun­ge Men­schen die Schu­len ver­las­sen und arbei­ten, statt ihren Bil­dungs­weg fort­zu­set­zen.“ Not­wen­dig ist eine Rege­lung von der Stu­die­ren­de, Schü­ler, Azu­bis und Arbeit­neh­men­de glei­cher­ma­ßen pro­fi­tie­ren.

Bereits jetzt ver­las­sen vie­le Jugend­li­che zu früh die Schu­le, da sie ihren Auf­ent­halt nur über die Aus­bil­dung sichern kön­nen. In der päd­ago­gi­schen Arbeit mit den Jugend­li­chen wird die­ses Pro­blem unter „Aus­bil­dungs­zwang“ dis­ku­tiert. Bleibt es bei der öffent­lich gewor­de­nen Eini­gung droht ein „Beschäf­ti­gungs­zwang“ und ein mög­li­ches Abrut­schen in pre­kä­re Arbeits­ver­hält­nis­se. Ein sol­cher Beschäf­ti­gungs­zwang wäre auch gesamt­ge­sell­schaft­lich kon­tra­pro­duk­tiv, da höhe­re Bil­dungs­ab­schlüs­se die bes­te Absi­che­rung gegen Arbeits­lo­sig­keit und dau­er­haf­ten Leis­tungs­be­zug sind.

Der Ansatz greift dar­über hin­aus zu kurz, wenn Gedul­de­te zum Teil erst gar kei­ne Arbeit auf­neh­men dür­fen. „Wir brau­chen ech­te Per­spek­ti­ven statt eili­ger Kom­pro­mis­se“, erklärt Gün­ter Burk­hardt von PRO ASYL. „Wenn Men­schen wei­ter­hin Arbeit und Aus­bil­dung ver­bo­ten wer­den kann, läuft jede Neu­re­ge­lung ins Lee­re“.

Laut Medi­en­be­rich­ten sieht ein Kom­pro­miss zwi­schen Uni­on und SPD zum Ein­wan­de­rungs­ge­setz eine neue Beschäf­ti­gungs­dul­dung vor, wenn gedul­de­te Schutz­su­chen­de min­des­tens ein­ein­halb Jah­re mit min­des­tens 35 Wochen­stun­den sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind. Zudem soll es Ver­bes­se­run­gen für Aus­zu­bil­den­de geben. „Per­so­nen, die halb­tags arbei­ten kön­nen, wie etwa Allein­er­zie­hen­de, dür­fen nicht im Stich gelas­sen wer­den. Sonst dro­hen ins­be­son­de­re Frau­en aus­ge­schlos­sen zu wer­den“, warnt Burk­hardt.

Quelle:

Pro Asyl