Mehr Lohn für Versicherungsangestellte im Außendienst

30. November 2017 | ver.di und der Arbeitgeberverband Versicherungen (AGV) haben am 29. November 2017 in Berlin ein Verhandlungsergebnis für die rund 37.000 Außendienstangestellten erzielt. Dabei wurde für die Außendienstmitarbeiter bei Versicherungen eine Erhöhung der Gehälter von insgesamt 4,4 Prozent bei einer Laufzeit von 36 Monaten erzielt. Die Mindesteinkommen und alle weiteren im Tarifvertrag geregelten Gehaltsbestandteile werden in drei Schritten erhöht.

Zum 1. Januar 2018 erfolgt eine erste Erhöhung der einzelnen Komponenten zwischen 1,5 Prozent und 2 Prozent. In der nächsten Erhöhungsstufe zum 1. November 2018 steigen die Einkommenskomponenten zwischen 1,2 Prozent und 1,4 Prozent. Eine weitere Erhöhung zum 1. November 2019 liegt durchschnittlich bei 1 Prozent.

„Damit haben wir einen Abschluss erreicht, der deutlich über dem ersten Angebot der Arbeitgeber liegt, das wir in der ersten Verhandlungsrunde als nicht verhandlungsfähig abgelehnt haben“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler. Grundler wies darauf hin, dass es in der Versicherungsbranche schnelle und weitreichende Veränderungen gebe. Die steigende Anzahl gesetzlicher Anforderungen an Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten würden die Anforderungen an die Aufgaben im angestellten Außendienst deutlich erhöhen. Umstrukturierungen würden gerade im angestellten Vertrieb zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen führen. „Gleichzeitig sollen die Beratungsqualität und der Kundenservice verbessert werden, so dass die Arbeit immer komplexer wird“, sagte die Gewerkschafterin. Damit sei die Erhöhung der Gehälter in jedem Fall gerechtfertigt. „Wir haben uns mit den Arbeitgebern darauf verständigt, dass wir im kommenden Jahr Gespräche über die Veränderungen im Berufsbild und die Zukunft des angestellten Außendienstes aufnehmen werden.“

Die Verhandlungen für die Außendienstangestellten waren im Dezember 2016 abgebrochen worden, nachdem die Arbeitgeber ein für ver.di nicht verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hatten.

Quelle:

ver.di