„IG Metall begrüßt Rechtsanspruch auf Mobile Arbeit “

Statement von Christiane Benner zum Entwurf des „Mobile Arbeit“-Gesetzes

Die IG Metall begrüßt, dass es einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten geben soll.

Die IG Metall hat in den letzten Wochen zahlreiche Umfragen unter Beschäftigten durchgeführt. Diese ergaben übereinstimmend, dass die große Mehrheit der Beschäftigten künftig zwei bis drei Tage in der Woche im Homeoffice arbeiten möchte. Zudem gaben die Befragten an, dass ihnen klare Regelungen zur Gestaltung der Homeoffice-Arbeitsplätze inklusive der Klärung der Kostenfrage für die Einrichtung besonders wichtig sind.

Der Entwurf des BMAS ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mobiles Arbeiten hat sich in der Corona-Krise bewährt – auch für viele Arbeitgeber und wird in vielen Betrieben von der Ausnahme zum normalen Bestandteil der Arbeitsorganisation werden. Deshalb bedarf es flexibler vereinbarkeitsförderlicher Möglichkeiten, welche durch den Gesetzgeber in Rahmenbedingungen zu definieren sind. Auf der betrieblichen Ebene können die jeweils vor Ort notwendigen Anforderungen fachlich am besten bewertet und ausgestaltet werden. Aus Sicht der IG Metall ist hier deshalb ein Rechtsrahmen zu definieren, der den Betriebsräten den nötigen Handlungsspielraum lässt und zugleich auch die Beschäftigten schützt, die keinen Betriebsrat haben.

Das Schärfen des Mitbestimmungsrechts für Betriebsräte ist demnach absolut notwendig und bedarf einer Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Auch die Anerkennung der Tätigkeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung ist gut und macht mit den zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen deutlich, dass die Arbeitnehmerrechte und der Arbeitsschutz auch im Homeoffice gelten.

Gleiches gilt für die Verpflichtung Arbeitszeiten digital zu erfassen. Hier kommt der Gesetzgeber dem Auftrag des EuGHs nach, wonach alle Arbeitszeiten grundsätzlich zu erfassen sind.

Die Erweiterung der Versicherung von Wegezeiten zur Kinderbetreuung schließt eine wichtige Lücke in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Quelle:

IG Metall