Kein neuer Deal auf Kosten der Menschenrechte!

PRO ASYL warnt erneut ein­dring­lich davor, einen men­schen­rechts­wid­ri­gen Deal mit einem Des­po­ten zu schlie­ßen, der das Flücht­lings­recht aus­he­belt. »Das wäre der Sarg­na­gel für das inter­na­tio­na­le Flücht­lings­recht«, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Die Tür­kei ist kein siche­rer Staat für Flücht­lin­ge, sie bie­tet kei­nen dau­er­haf­ten Schutz. Nie­mand spricht über Afghan*innen und ande­re nicht-syri­sche Schutz­su­chen­de, die in der Tür­kei noch nicht ein­mal regis­triert wer­den. Sie sind in der Tür­kei nicht sicher und haben dort kei­ner­lei Per­spek­ti­ve. Aber auch für syri­sche Flücht­lin­ge gibt es kei­nen ver­läss­li­chen dau­er­haf­ten Schutz nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on. Auch ihr der Sta­tus kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den kann.

PRO ASYL appel­liert an die EU-Staats­chefs, so viel Druck aus­zu­üben, dass die Tür­kei ihre kriegs­trei­ben­de Poli­tik in Nord­sy­ri­en stoppt. Hilfs­zah­lun­gen für Flücht­lin­ge in der Tür­kei sind legi­tim und nötig – auch wenn die Tür­kei kein siche­res Asyl­land ist. Aber: Die EU muss so viel Druck aus­üben, dass die flucht­ver­ur­sa­chen­de Poli­tik Erdoğans in der Tür­kei und in Syri­en gestoppt wird. Erdoğan hat im Okto­ber 2019 die lang geplan­te Mili­tär­of­fen­si­ve in Nord­sy­ri­en begon­nen. Nach den Inva­sio­nen in Dscharablus 2016 und Afrin 2018 ist es das drit­te Mal, dass die Tür­kei eine völ­ker­rechts­wid­ri­ge Mili­tär­ope­ra­ti­on in Syri­en durch­führt. Erdoğan plant, Mil­lio­nen syri­scher Geflüch­te­ter in einer »Sicher­heits­zo­ne« in Nord­sy­ri­en anzu­sie­deln.

Dafür möch­te er Gebie­te nut­zen, in die die Tür­kei zuvor völ­ker­rechts­wid­rig ein­mar­schiert ist. Plä­ne wie die staat­li­che Bau­fir­ma TOKI hier Sied­lun­gen bau­en sol­len, lie­gen Medi­en­be­rich­ten zufol­ge bereits vor. Die­se Ele­men­te fin­den sich bereits im EU-Tür­kei-Deal von 2016 (genau­er unter Arti­kel 9) – sie wur­den von der EU still­schwei­gend akzep­tiert.

Schutz vor unmensch­li­cher Behand­lung und Zugang zum Rechts­staat ist not­stands­fest

PRO ASYL ist ent­setzt über die de fac­to Aus­he­be­lung ele­men­ta­rer rechts­staat­li­cher Garan­ti­en in der EU. Arti­kel 3 der EMRK ver­bie­tet not­stands­fest eine ernied­ri­gen­de und unmensch­li­che Behand­lung. Genau dies geschieht in Grie­chen­land. PRO ASYL for­dert erneut, fest­ge­setz­te Schutz­su­chen­de frei­zu­las­sen sowie den Zugang zu recht­staat­li­chen Ver­fah­ren. In Grenz­la­gern gibt es kei­ne fai­ren Ver­fah­ren, der Rechts­staat wird an der EU-Außen­gren­ze außer Kraft gesetzt.

Geflüch­te­te aus Grie­chen­land sofort auf­neh­men!

Deutsch­land hät­te die Mit­tel, mehr als 25.000 Flücht­lin­ge sofort in Erst­auf­nah­me­zen­tren auf­zu­neh­men und unter­zu­brin­gen. Min­des­tens 40.000 wei­te­re Plät­ze könn­ten die Bun­des­län­der dar­über hin­aus bereit­stel­len. Aus men­schen­recht­li­chen aber auch aus gesund­heits­po­li­ti­schen Grün­den müs­sen die Haft­la­ger auf­ge­löst wer­den – um den men­schen­recht­li­chen und gesund­heit­li­chen Kol­laps zu ver­hin­dern.

Quelle:

Pro Asyl