Basisgewerkschaften rufen zu Streik- und Aktionstagen auf

Die Ver­ei­ni­gung der Basis­ge­werk­schaf­ten (USB) hat für den 20., 21. und den heu­ti­gen 22. Mai zu natio­na­len Akti­ons- und Streik­ta­gen auf­ge­ru­fen. Am 20. Mai jähr­te sich der Beschluss des Geset­zes zum Schutz der Arbei­ten­den zum 50. Mal. Am 21. Mai rief USB zu einem lan­des­wei­ten Streik der Ern­te­hel­fer und Land­ar­bei­ter auf, am 22. Mai zu einem Streik im Ver­sor­gungs­sek­tor für den Schutz der Gesund­heit am Arbeits­platz.

Ita­li­en. Am 20. Mai 1970 wur­de in das Gesetz zum Schutz der Arbei­ten­den (sta­tu­to dei lavora­ti) beschlos­sen. Die Ver­ei­ni­gung des Basis­ge­werk­schaf­ten (USB) in Ita­li­en erklär­te, dass Jubi­lä­en wie die­se immer ein Zeug­nis ver­gan­ge­ner Kon­flik­te sind. Das sta­tu­to dei lavora­ti ist eine Moment­auf­nah­me des dama­li­gen Kräf­te­ver­hält­nis­ses im Klas­sen­kampf. USB warnt vor den Debat­ten um ein neu­es sta­tu­to dei lavora­ti im Rah­men eines neu­en Sozi­al­pak­tes, viel­mehr müss­te das bestehen­de als Aus­gangs­punkt für wei­te­re Kämp­fe für die Rech­te, Ein­kom­men, Sicher­heit und Garan­ti­en der arbei­ten­den Men­schen genutzt wer­den.

Die Ver­ei­ni­gung der Basis­ge­werk­schaf­ten rief für den 20. Mai unter der Losung „Lasst uns die Rech­te neu bele­ben“ zur ita­li­en­wei­ten Mobi­li­sie­rung auf, um den Blick­win­kel auf den soge­nann­ten neu­en Sozi­al­pakt zu ver­än­dern. Zu zei­gen, dass die­ser im Inter­es­se der EU und des ita­lie­ni­schen Arbeit­ge­ber­ver­ban­des (Con­fin­dus­tria) eine ver­stärk­te Aus­beu­tung, eine Sen­kung der Schutz­maß­nah­men, einen schar­fen Wett­be­werb und sozia­le Aus­gren­zung bedeu­tet. Ver­hin­dern lässt sich das nur durch eine Ver­än­de­rung des Kräf­te­ver­hält­nis­ses im Klas­sen­kampf in Ita­li­en, so die USB.

Aus die­sem Grund rief die Ver­ei­ni­gung der Basis­ge­werk­schaf­ten für den gest­ri­gen 21. Mai zum ita­li­en­wei­ten Streik der Tage­löh­ner auf. Die USB Land­wirt­schaft berich­tet ita­li­en­weit davon, dass ver­las­se­ne Fel­der zu sehen waren, eben­so wie Soli­da­ri­tät von Bau­ern, die ihre Trak­to­ren abstell­ten, und Ver­brau­cher, die die Lkw anhiel­ten und den Streik unter­stütz­ten. Die USB erklär­te die Ableh­nung des soge­nann­ten „Decre­to Rilan­cio“, da es sich nicht um Men­schen küm­mert, son­dern sie ledig­lich als Werk­zeug zur Ret­tung der Ern­te betrach­tet. Sie macht die Land­ar­bei­te­rin­nen und Land­ar­bei­ter in der Gesell­schaft unsicht­bar und mar­gi­na­li­siert, wie das auch mit Logis­tik­ar­bei­te­rin­nen und ‑arbei­tern, Pfle­gen­den und vie­len ande­ren gesche­hen ist. Men­schen, die ille­gal auf den Fel­dern arbei­ten, ver­wei­gert die Regie­rung eine Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung und Arbeits­er­laub­nis, statt­des­sen gibt es nur stark befris­te­te und mit stren­gen Auf­la­gen ver­bun­de­ne Arbeits­er­laub­nis­se. Dies ist die Fort­set­zung der sal­vi­ni­schen Sicher­heits­de­kre­te, die noch immer in Kraft sind und unsicht­ba­re Fabri­ken, in denen ille­ga­le ohne Rech­te und Schutz arbei­ten, geschaf­fen, kri­ti­siert die USB.

Für den heu­ti­gen 22. Mai ruft die Ver­ei­ni­gung der Basis­ge­werk­schaf­ten zu einem zwei­stün­di­gen Hygie­nest­reik auf. Anlass ist das Vor­ge­hen der ita­lie­ni­schen Garan­tie­kom­mis­si­on, die zwi­schen Arbeit und Kapi­tal ver­mit­teln soll, gegen Arbei­ter, die die Arbeit ver­wei­ger­ten auf Grund feh­len­der Schutz­aus­rüs­tung und sani­tä­rer Ein­rich­tun­gen. Para­do­xer­wei­se kam die Garan­tie­kom­mis­si­on im Vor­feld des heu­ti­gen Streiks nicht umhin, ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen die Arbeit­ge­ber­ver­bän­de ein­zu­lei­ten, da die­se nicht zu einem Schlich­tungs­ge­spräch beim Arbeits­mi­nis­te­ri­um erschie­nen mit der Begrün­dung, dass sie die USB nicht als Gesprächs­part­ner aner­ken­nen wür­den. Die Kom­mis­si­on ergriff aller­dings erst Maß­nah­men gegen die Arbeit­ge­ber­ver­bän­de, nach­dem USB eine Beschwer­de bei der Regie­rung, dem Prä­si­den­ten des Reprä­sen­tan­ten­hau­ses und des Senats ein­ge­reicht hat­te. Die USB ruft heu­te in jedem Fall zu einem zwei­stün­di­gen Streik am Ende jeder Schicht gegen die Schi­ka­nen und die Ver­nach­läs­si­gung der Gesund­heit der Beschäf­tig­ten auf, aber vor allem gegen die Natio­na­le Garan­tie­kom­mis­si­on, die die Unter­neh­men immer ver­tei­digt hat, nie gegen sie vor­ge­gan­gen ist, aber immer bereit war, die Gewerk­schaft und die Beschäf­tig­ten zu bestra­fen.

Quel­le: USB

Quelle:

Zeitung der Arbeit