Mehr Mitspracherecht für Personalvertreter erfordert

Verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen, so wächst notgedrungen auch das Arbeitsvolumen der Personalvertreter. Schließlich besteht deren Arbeit darin, die Interessen aller Mitarbeiter zu verteidigen. Dies sowohl in Betrieben, in denen sich die Delegationen auf einen zwischen Patronat und Gewerkschaften ausgehandelten Kollektivvertrag berufen können, als auch überall dort, wo es einen solchen Vertrag nicht gibt – was immerhin für knapp 45 Prozent aller Beschäftigten der Fall ist.

Bei bestehenden Kollektivverträgen hat der Personalvertreter darauf zu achten, dass alle vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden, nicht gegen die bestehenden tariflichen Abmachungen verstoßen wird und die Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht missachtet werden. Zu den Aufgaben der gewählten Personalvertreter gehört, sich mit individuellen oder kollektiven Beschwerden an die Betriebsleitung zu wenden, ob in Lohnfragen, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen. Eine wichtige Aufgabe also, der die von der Belegschaft gewählten Personaldelegierten in ihrer alltäglichen Arbeit nachzukommen versuchen.

Teilen des Patronats sind Personalvertretungen allerdings zunehmend ein Dorn im Auge. Mit allen möglichen Tricks versuchen sie deren wichtige Arbeit zu erschweren. Der Wind, der in so manchen Betrieben den Delegierten entgegenweht, hat in den letzten Jahren deutlich an Stärke zugenommen. Den Schaffenden und ihren Vertretern soll schließlich in aller Deutlichkeit gezeigt werden, wer am langen Hebel sitzt, und wo die Grenzen sind, die auch Ausschussleute nicht zu überschreiten haben, wenn der soziale Frieden aufrecht erhalten bleiben soll. Jenen, die sich dem entgegenzustellen versuchen, wird nicht selten mit Repressalien gedroht.

Ein Skandal, wenn man weiß, dass in diversen Firmen den Personalvertretern zur Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht einmal adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Vom Nichtgewähren der ihnen per Gesetz zustehen freien Stunden, ganz zu schweigen. Sogar beim Einberufen von Ausschusssitzungen – das Gesetz schreibt deren mindestens sechs im Jahr vor – werden den Personalvertretern immer wieder Steine in den Weg gelegt. Mit dem Resultat, dass Betriebe, in denen die Delegationsmitglieder viel zu selten tagen, leider keine Seltenheit mehr sind.

Mit diesen Unzulänglichkeiten muss ein für allemal Schluss sein. Es genügt nicht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit – besonders vor Parlamentswahlen – nur über das Problem zu diskutieren, um die seit einer gefühlten Ewigkeit bereits in Aussicht gestellten und mehrfach schon versprochene Gesetzesreform im Nachhinein dann allerdings immer wieder hinauszuschieben. Das den Personalvertretern seit vielen Jahren schon versprochene größere Mitspracherecht muss endlich eingeführt werden. Rechte und Sicherheit der Delegierten müssen ausgebaut, das sogenannte Ausschussgesetz endlich in diesem Sinne reformiert werden.

Im Interesse aller Schaffenden wäre, wenn zu einer solchen Reform auch Sanktionen gegen Betriebe gehören würden, die gegen das neue Ausschussgesetz verstoßen und die Arbeit der Personalvertretungen bewusst erschweren wollen.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek