Bundesregierung streicht Tausenden die Wohnbeihilfe

Ab 1.1.2020 tritt die „Sozialhilfe neu“ in Kraft, mit der österreichweit die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) neu geregelt wird. Dabei wird nicht nur die Unterstützung von Kindern drastisch gekürzt, auch Zuschüsse der Länder zur Abdeckung der Wohnkosten sind dann ausgeschlossen. Im schlimmsten Fall kann es für Betroffene den Verlust der Wohnung bedeuten. Die KPÖ wird deshalb in der Landtagssitzung am 30. April eine Dringliche Anfrage an Landesrätin Kampus richten.

Das neue Bundesgesetz legt fest, dass Bezieherinnen und Bezieher der neuen Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe keine Wohnbeihilfe oder Wohnunterstützung mehr bekommen können. In der Steiermark sind davon tausende Menschen betroffen.

Laut APA-Meldung vom 28. Februar 2018 sank das durchschnittliche Haushalts-Nettoeinkommen in Österreich von 2013 bis 2017 um 2,2 Prozent. Die Wohnkosten stiegen im selben Zeitraum um 4,4 Prozent. Auch im Vorjahr stiegen die Wohnkosten weiter exorbitant an. Die Wohnkosten steigen in Österreich seit Jahren stärker als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Da besonders in den Ballungszentren zu wenig erschwingliche Wohnungen zur Verfügung stehen, sind Leistungen wie die Wohnunterstützung dringend nötig, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

In ihrer Dringlichen Anfrage an Landesrätin Kampus will KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler wissen, wie viele Menschen nach derzeitigem Stand von der Kürzung betroffen sind und welche Schritte das Land einleiten wird, um Härtefälle zu vermeiden. Die KPÖ wird auch einen Antrag einbringen, für die abgeschaffte Wohnunterstützung einen Ausgleich zu schaffen.

Claudia Klimt-Weithaler: „Es ist absehbar, dass durch die Abschaffung der Wohnunterstützung für Bezieherinnen und Bezieher der neuen Sozialhilfe tausende Steirerinnen und Steirer, die an der Armutsgrenze leben, einen bedeutenden Anteil des ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Geldes verlieren werden. Das ist ein brutaler Eingriff auf Kosten jener, die am wenigsten haben.“

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

LANDTAG STEIERMARK XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE

EZ/OZ: 3286/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 25.04.2019, 13:06:41

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff: Abschaffung der Unterstützung bei Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung durch die Bundesregierung

Ab 1.1.2020 tritt die „Sozialhilfe neu“ in Kraft, mit der österreichweit die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) neu geregelt wird. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz regelt, dass Leistungen der Länder für sozial Bedürftige künftig in die Sozialhilfe einzurechnen sind.

Die bisher wenigstens noch für Kinder gewährte 13. und 14. Unterstützung darf das Land nicht mehr auszahlen. Gekürzt wird auch bei Familien mit mehr als drei Kindern, bei subsidiär Schutzberechtigten und bei Menschen, die nicht gut Deutsch sprechen (um 35 Prozent).

Zuschüsse der Länder zur Abdeckung der Wohnkosten sind nun ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Bezieherinnen und Bezieher der neuen Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe keine Wohnbeihilfe oder Wohnunterstützung mehr bekommen können.

Laut APA (Meldung vom 28. Februar 2018) sank das durchschnittliche Haushalts-Nettoeinkommen in Österreich von 2013 bis 2017 um 2,2 Prozent. Die Wohnkosten stiegen im selben Zeitraum um 4,4 Prozent. Auch im Vorjahr stiegen die Wohnkosten weiter exorbitant an. Die Wohnkosten steigen in Österreich seit Jahren stärker als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Da besonders in den Ballungszentren zu wenig erschwingliche Wohnungen zur Verfügung stehen, sind Leistungen wie die Wohnunterstützung dringend nötig, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Fällt nun die Wohnunterstützung ausgerechnet bei jener Gruppe weg, die am wenigsten Geld zur Verfügung hat, werden unweigerlich tausende „Härtefälle“ produziert.

Zuschüsse sollen nur in besonderen Fällen möglich bleiben, etwa wenn die Wohnkosten mehr als 40 % der Sozialhilfe ausmachen. Dennoch ist absehbar, dass durch die Abschaffung der Wohnunterstützung für Bezieherinnen und Bezieher der „Sozialhilfe neu“ tausende Steirerinnen und Steirer, die an der Armutsgrenze leben, einen bedeutenden Anteil des ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Geldes verlieren werden. Die Abschaffung der Wohnunterstützung bei Bezug der „Sozialhilfe neu“ ist ein brutaler Eingriff auf Kosten jener, die am wenigsten haben.

Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Wie viele Kinder in der Steiermark verlieren die 13. und 14. Monatsrate der Mindestsicherung/Sozialhilfe?
  2. Wie Menschen werden in der Steiermark von der Abschaffung der Wohnunterstützung für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung betroffen sein?
  3. Was haben Sie unternommen, um zu verhindern, dass die im Bundesgesetz vorgesehen Verschlechterungen gegenüber der derzeitigen Mindestsicherung – etwa die Abschaffung der Wohnunterstützung und die massiven Kürzungen bei Kindern – umgesetzt werden?
  4. Ist, nach dem Vorbild Wiens, dessen Sozialstadtrat Hacker die Neuregelung einen „Wahnwitz“ genannt hat, eine Verfassungsklage gegen das Mindestsicherungsgesetz der Bundesregierung bzw. die Unterstützung dieser Klage geplant und wenn nein, warum nicht?

Quelle:

KPÖ Steiermark