VfGH: Das schwarz-blaue Armutsförderungsgesetz verstößt gegen die Verfassung

Heute wurde das von Kurz, Strache und Konsorten beschlossene Gesetz vom Verfassungsge­richtshof aufgehoben! Die Deckelung der Mindestsicherung bei Familien mit mehreren Kindern ist verfassungswidrig. Ebenso die Koppelung an sehr hohe Deutsch- oder Englischkenntnisse.

Das ist eine Erleichterung für viele Familien, die auf das MINDESTE angewiesen sind.

„Weil wir uns aber nicht immer auf die Urteile des VfGH verlassen können (siehe die abgesegnete Enteignung der Versicherten bei den Sozialversiche­rungen), braucht es eine starke und kompromisslos soziale Linke in Österreich“, so KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Quelle:

Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)