Nein zum aktuellen Zwangsurlaubs-Gesetz!

Die Sonder-Maßnahmen im Zusammenhang der Corona-Krise wurden heute, 20.3., bis Ostermontag den 13. April verlängert. In dessen Windschatten wird im Parlament parallel ein massiver Anschlag auf Urlaub und Freizeit der Beschäftigten beschlossen und auf den Weg gebracht.

Mit der Abänderung des § 1155ABGB wird zwar einerseits klargestellt, dass bei behördlichem „Betretungsverbot“ aufgrund des Coronavirus die Unternehmerdas Entgelt weiter zu zahlen haben: Bei „Maßnahmen auf Grundlage desCOVID-19-Maßnahmengesetzes BGBl. Nr. 12/2020, die zum Verbot oder zuEinschränkungen des Betretens von Betrieben führen“ „gebührt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenner zur Leistung bereit war“. Das heißt: Wer arbeitsbereit ist, aber ausbesagten Gründen nicht in die Arbeit kann, muss sein Einkommen weiter bekommen.

Andererseits wird aber ineinem Aufwasch zugleich mitbeschlossen: „Arbeitnehmer,deren Dienstleistungen aufgrund solcher Maßnahmen nicht zustande kommen, sindverpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- undZeitguthaben zu verbrauchen“. Insgesamt gilt dies für bis zu 8 Wochen (!)Urlaub und Zeitausgleich.

Im Klartext: Mit dieserNeuregelung kann der Chef einen einfach auf Kosten seines Urlaubsanspruchs nachHause schicken. Das stellt einen drastischen Eingriff zur bisherigenbeidseitigen (!) Vereinbarungspflicht dar und erlaubt es den Unternehmern,jetzt Urlaub zwangsweise einseitig anzuordnen.

Damit wird ein weiteres Mal dieKrisenlast rigoros auf die Beschäftigten übergewälzt und das gesamte Leben demFlexibilisierungsdiktat „der Wirtschaft“ unterworfen, sogar vor dem eigenenUrlaub und der wohlverdienten Freizeit machen Politik und Wirtschaftsvertreternicht halt. Das heißt auch, Urlaubmuss gegebenenfalls sofort unter Bedingungen, die beileibe nicht der Erholungdienen, verbraucht werden – geplante längere Auszeiten im Sommer fallen damitbspw. flach.

JuristInnen warnen überdiesdavor, dass die im Gesetz eigentlich vorgesehene Beschränkung auf behördlichgeschlossene oder eingeschränkte Betriebe (Handel, Dienstleistungen, Gastro …)von den Unternehmern auf alle „von Corona betroffenen“ Branchen (und welche istdas nicht?) einfach ausgedehnt wird. Damit droht, auf direkte oder indirektereWeise, zur skandalösen beschlossenen neuen Zwangs-Urlaubs-Regelung, zudem dieDurchsetzung eines flächendeckenden, landesweiten Zwangs-Urlaubs.

Nein zum aktuellen Zwangsurlaubs-Gesetz im Interesseder Unternehmen, Konzerne und Profite!

Es kann und darf nicht sein, dass die grundlegendenRechte des Arbeitslebens per Handstrich Woche für Woche weiter eliminiertwerden!

Verteidigen wir die in harten Kämpfen erstrittenen Errungenschaftendes Arbeitsrechts vor einer Kernschmelze im Zeichen kapitalistischen Corona-Managements!

Quelle:

KOMintern