Russland bricht Untersuchung zu Absturz von MH17 ab

Erklärung des Außenministeriums Russlands über die Unmöglichkeit der weiteren Teilnahme Russlands an dreiseitigen Konsultationen mit Australien und Niederlanden zu den Fragen, die mit dem MH17-Flugzeugabsturz im Himmel über Ostukraine am 17. Juli 2014 verbunden sind

Wie bekannt, haben die Niederlande beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine zwischenstaatliche Beschwerde gegen Russland wegen des Absturzes des Passagierflugzeugs Boeing 777 der Malaysia Airlines (Flug MH17) im Jahr 2014 eingereicht. Wir betrachten diesen Schritt als einen weiteren Schlag gegen die russisch-niederländischen Beziehungen und des Demonstrierens der festen Absicht Den Haags trotz gesunden Menschenverstandes, einen misslichen Weg des einseitigen Verschiebens der Verantwortung für das Geschehene im Himmel über den Donezbecken auf Russland zu gehen.

Die Niederlande hielten sich seit dem ersten Tag an die einzige Version des Geschehenen und setzten sie sowohl im Rahmen einer technischen Untersuchung des Sicherheitsrats der Niederlande, als auch in einer strafrechtlichen Untersuchung, die von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe erfolgt. Natürlich erwiesen sich die beiden Untersuchungen als vorgenommen, oberflächlich und politisiert. Es wurde alles getan, um die frühzeitigen Vorwürfe gegen Russland zu bekräftigen.

Unser Land trat von Anfang an für die Durchführung einer vollen, detaillierten und unabhängigen Untersuchung gemäß den Punkten der Resolution 2166 des UN-Sicherheitsrats ein, verwies mehrmals auf die Mängel bei der Untersuchung des Flugzeugkatastrophe, betonte die Nichtübereinstimmung mit den Kriterien, die in der Resolution enthalten sind. Russland war offen für Kontakte mit der Ermittlung, bat allseitige Mitwirkung an, übergab eine bedeutende Menge an wertvollen Materialien, die das Licht auf das Geschehene werfen und viele „Schlussfolgerungen“ der Ermittlung widerlegen. Ein Teil der von Russland bereitgestellten Angaben wurde speziell zu diesem Zwecke offengelegt.

Als wir 2018 der Durchführung von dreiseitigen Konsultationen mit Australien und Niederlanden zum ganzen Komplex der Fragen, die mit den Umständen des MH17-Absturzes verbunden sind, zustimmten, gingen wir davon aus, dass solche Konsultationen die auf Fakten basierte Feststellung der wahren Ursachen des MH17-Absturzes fördern werden. Doch anscheinend beabsichtigten Australien und Niederlande es nicht, das zu klären, was tatsächlich im Sommer 2014 geschah, und waren nur darauf ausgerichtet, von Russland ein Schuldbekenntnis und Erhalt der Entschädigungen für die Verwandten der Verstorbenen zu erreichen.

Im Ergebnis, ohne selbst auf Zwischenergebnisse der Konsultationen zu warten, es gab ja nur drei Runden, wählte Den Haag einen anderen Weg, wobei eine zwischenstaatliche Beschwerde gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht wurde. Solche unfreundschaftlichen Handlungen der Niederlande machen die Fortsetzung der dreiseitigen Konsultationen und unsere Teilnahme daran sinnlos. Die Verantwortung für die Torpedierung der dreiseitigen Konsultationen liegt damit vollständig auf Den Haag.

Wir denken, dass beim Ignorieren jeder Argumente und unserer Dialogbereitschaft verfolgen die Niederlande ausschließlich konjunkturbedingte politische Interessen, indem man sich unverhohlen mit der Notwendigkeit des Schutzes der Rechte der Angehörigen der Opfer der Flugzeugkatastrophe deckt.

Unsererseits bleiben wir den Punkten der Resolution 2166 des UN-Sicherheitsrats treu und werden das Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Niederlande, darunter bei der Untersuchung der Frage über die Nichtsperrung des Luftraums durch die Ukraine für die Zivilflüge über der Zone des bewaffneten Konfliktes über Donezbecken fortsetzen, das aber schon in anderen Formaten machen.

Quelle:

Außenministerium der Russischen Föderation