Russisches Außenministerium zu neuen Äußerungen von Bundesaußenminister Heiko Maas

Wir sind aufmerksam geworden auf eine weitere Äußerung von Bundesaußenminister Heiko Maas zum Fall Nawalny, die er am 14. September d.J. in Berlin während der Pressekonferenz mit seinem irakischen Amtskollegen Fuad Mohammed Husein gemacht hat. Demnach solle Russland sich an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) wenden, um Unterlagen und medizinisches Material im Fall von Alexey Nawalny zu bekommen, in dessen Proben nach Aussage der Bundeswehrmediziner Spuren eines Kampfgiftstoffes nachgewiesen worden seien.

Diese Position der deutschen Seite verstehen wir als eine Ausrede, die darauf hindeutet, dass man sich in Deutschland der Wahrheitsfindung im Fall Nawalny verweigert.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass wir nach wie vor keine klare Antwort der deutschen Seite auf unsere Anfrage bekommen haben, uns ausschöpfende Informationen, insbesondere Testergebnisse, biologisches Material und weitere klinische Proben zu übermitteln, die am 27. August d.J. beim Bundesamt für Justiz von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Rahmen der bilateralen Kooperation ersucht wurden. Bis zuletzt hat diese gut funktioniert und vollzog sich nach Maßgabe des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959.

Dadurch verletzt Berlin die früheren Zusicherungen, die angeforderten Erkenntnisse würden uns im Rahmen der Beantwortung des o.e. Ersuchens übermittelt. Dann setzten die Partner jedoch zum Rückzug an, indem sie sich mal hinter der „Unabhängigkeit“ der Justiz versteckten, mal auf das Gebot der Rücksprache mit den Familienangehörigen des Patienten beriefen.

Die ersuchten Proben sind erforderlich, damit die Vorermittlungen abgeschlossen werden können, die von den russischen Strafverfolgungsbehörden wegen der Erkrankung und Krankenhausaufnahme von Alexey Nawalny durchgeführt werden und bis zum 20. September verlängert worden sind. Nach russischem Recht geht es bei den Vorermittlungen um eine unverzichtbare Bedingung für eine mögliche Eröffnung des Strafverfahrens, weil die Omsker Ärzte anhand der Untersuchungsergebnisse des Patienten am 21. und 22. August d.J. keine Hinweise auf eine Vergiftung feststellten.

Wir bestätigen zudem, dass am 14. September d.J. die russische Generalstaatsanwaltschaft ein weiteres Rechtshilfeersuchen ans Bundesamt für Justiz geschickt hat, in dem man um Übermittlung von Informationen zur Behandlung und Untersuchung von Alexey Nawalny durch die deutschen Ärzte bittet.

Wir bestehen darauf, dass dem Rechtshilfeersuchen stattgegeben wird.

Quelle:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland