Carles Puigdemont muss kandidieren dürfen

„Die Untersagung der Kandidatur von Carles Puigdemont und zwei seiner Mitstreiter zur EU-Wahl ist eine Beschneidung der politischen Grundrechte und stellt einen wiederholten Eingriff auf demokratische Grundstrukturen in Spanien dar“, erklärt Zaklin Nastic, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Entscheidung durch den Zentralen Wahlausschuss Spaniens.

Nastic weiter:

„Der Zentrale Wahlausschuss ist das oberste Organ der Wahlverwaltung Spaniens und setzt sich u.a. aus fünf richterlichen Mitgliedern zusammen, die dem Obersten Gerichtshof angehören. Eben dem Gerichtshof in Madrid, an dem seit vier Monaten zwölf katalanischen Politiker und Aktivisten der Prozess gemacht wird. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die politische Unabhängigkeitsbewegung der Katalanen vom Obersten Gerichtshof juristisch geahndet wird, um somit das Katalonien-Problem mittels repressiver Maßnahmen zu beenden und den Unabhängigkeitsbefürwortern ihre Stimmen in Europa zu berauben. Dabei werden hier nicht nur die politischen Rechte von drei bestimmten Kandidaten beschnitten, sondern das Recht der katalanischen und der spanischen Bevölkerung, Carles Puigdemont und seine Listenkandidaten zu wählen.

Die Bundesregierung muss sich in der EU für ein Ende dieser Angriffe auf demokratische Grundrechte europäischer Bürger einsetzen und mit Nachdruck deutlich machen, dass die Stimme Europas für die Wahrung von Menschenrechten nur Gültigkeit haben kann, wenn sie zunächst bei sich selbst die höchsten Demokratiestandards verteidigt.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag