Bundesregierung muss juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad vorantreiben

„Das Urteil ist für jeden, der sich mit den Verbrechen der Colonia Dignidad beschäftigt hat, nur schwer zu ertragen. Insbesondere für die Opfer in Chile und Deutschland ist es ein Schlag ins Gesicht, dass Hopp straffrei bleiben soll. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung umgehend alles ihr Mögliche unternimmt, damit sowohl in Chile als auch in Deutschland endlich mit Nachdruck gegen die Täter ermittelt wird und sowohl anhängige als auch neue Verfahren Priorität genießen. Denn eines zeigt das Urteil glasklar: Durch Abwarten wird nur Straflosigkeit befördert”, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, das chilenische Urteil gegen Hartmut Hopp über eine fünfjährige Haftstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch an 16 Kindern in Deutschland nicht zu vollstrecken.

Korte weiter:

„Das Urteil ist in erster Linie die Folge der jahrzehntelang nur halbherzig und schlampig erfolgten Strafverfolgung und juristischen Aufarbeitung in Chile und hierzulande. Bis heute wurde von Seiten der deutschen Justiz noch kein Versuch unternommen, die hier lebenden Opfer in hinreichender Weise zu vernehmen. Schwer vermittelbar erscheint, dass Hopp, der der Sektenführung angehörte und aktiver Teil des Terrorregimes war, dem Colonia Dignidad-Gründer Schäfer in keiner Weise Missbrauch ermöglicht oder erleichtert haben soll.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag