López und Ledezma wieder in Haft

Oberster GerichtshofWir dokumentieren nachstehend eine Erklärung des Obersten Gerichtshofs (TSJ) Venezuelas zur Aufhebung des Hausarrests für Leopoldo López und Antonio Ledezma. Die beiden verurteilten Oppositionellen wurden am Dienstag von Beamten der SEBIN aus ihren Wohnungen abgeführt.

Am gestrigen Tag, dem 31. Juli, haben das 5. Ausführungs- und das 6. Kontrollgericht der Metropolregion Caracas die von ihnen jeweils zugunsten der Bürger Leopoldo López und Antonio Ledezma erlassenen Maßnahmen aufgehoben, nachdem die Nichteinhaltung der erteilten Auflagen bestätigt wurde, unter denen ihnen der Hausarrest gewährt worden war.

Sie erhielten zudem aus offiziellen Geheimdienstquellen Informationen, die auf einen Fluchtplan der genannten Bürger hinwiesen, weshalb aufgrund der Dringlichkeit des Falls die entsprechenden Festnahmeverfahren eingeleitet wurden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die López aufgrund des gegen ihn ergangenen Urteils, das ihm ein politisches Berufsverbot für die Zeit der verhängten Strafe auferlegt, erteilten Auflagen das Verbot von jeder Art politischer Propaganda vorgesehen haben.

Im Fall von Antonio Ledezma hatte ihm das zuständige Gericht auferlegt, sich Erklärungen gegenüber jeder Art von Medium zu enthalten, ansonsten werde die gewährte Maßnahme sofort entzogen.

Quelle: TSJ bei Facebook / RedGlobe