Richter, Henker, Kläger

In der Geschichte der Zivilisierung der Menschheit hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die mittlerweile allgemeingültig ist, unabhängig vom gesellschaftlichen System eines Staates. Dabei gilt, daß ein Mensch, dem ein Verbrechen nachgesagt wird, zunächst angeklagt und dann von einem Gericht abgeurteilt wird, sofern eine Straftat nachweisbar ist. Allgemein gilt auch, daß ein Angeklagter so lange als unschuldig gilt, bis seine Schuld eindeutig erwiesen ist. Ist eine Schuld nachgewiesen und das Urteil gesprochen, folgt in der Regel der Vollzug der Strafe.

Besonders in der Geschichte der USA sind zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Menschen – vor allem Angehörige der Stämme der Ureinwohner und auch mit Vorliebe schwarze Sklaven und deren Nachkommen – wegen geringfügiger Delikte getötet wurden. Dabei betätigten sich gewisse Personen oder Gruppen von Personen gleichzeitig als Kläger, Richter und Henker. Diese Vorgehensweise ist zwar auch bei Eroberern und Herrschern anderer Nationen zu trauriger Berühmtheit gelangt, aber in den USA wurde und wird sie bis zur Perfektion entwickelt. Schließlich gehört sie auch zum Tätigkeitskatalog von USA-Regierungen.

Es gibt eine Menge Beispiele dafür, wie USA-Regierungen und ihre Geheimdienste sich ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Gegner entledigten. Für zahlreiche Mordversuche oder gar die Ermordung führender Politiker in aller Welt brauchte es weder eine Klage noch einen Richter, sondern lediglich ein Mordkommando unter dem Befehl des USA-Präsidenten. Wir erinnern uns noch an die Bilder aus dem Operation Room des Weißen Hauses, als Präsident Obama, der Friedensnobelpreisträger, gemeinsam mit seiner Außenministerin und späteren Präsidentschaftsbewerberin Hillary Clinton und weiteren Komplizen live den Überfall von USA-Soldaten auf ein Haus in Pakistan und die Ermordung von Osama bin Laden beobachteten.

Der winzige Unterschied zum jüngsten Auftragsmord an einem iranischen General besteht darin, daß dem Al-Kaida-Anführer, obwohl er eigentlich eine Kreatur der CIA war, seinerzeit eine Reihe von Verbrechen vorgehalten werden konnte. Ob sie für eine Verurteilung vor einem ordentlichen Gericht gereicht hätten, bleibt dahingestellt.
General Soleimani jedoch werden angeblich von ihm zu verantwortende Untaten unterstellt, bis zum Nachweis hat es nicht gereicht. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, hat Präsident Trump zunächst ein Urteil gefällt und dann seine Mörder losgeschickt. Die »Klage« wurde einen halben Tag später nachgereicht: Der General soll »einen unmittelbar bevorstehenden Angriff geplant haben, bei dem zahlreiche Amerikaner getötet werden sollten«, behauptet USA-Außenminister Mike Pompeo. Der Angriff hätte »Dutzende, vielleicht sogar Hunderte Leben von USA-Bürgern in Gefahr gebracht«, sagte Pompeo am Freitag unter Verweis auf »Erkenntnisse der Geheimdienste«, jedoch ohne Vorlage von Beweisen.

Der große Unterschied zur Ermordung Osama bin Ladens besteht allerdings darin, daß die Auftraggeber der Mörder hier nicht nur Öl in ein Feuer gießen, sondern dabei sind, im Nahen Osten ein neues Feuer zu entzünden. Denn sie haben es geradezu darauf angelegt, daß nun ein Rachefeldzug gegen die USA beginnt – den man dann mit aller militärischen Macht zurückschlagen kann. Donald Trump ist offenbar der Meinung, daß er für einen erfolgreichen Wahlkampf auch einen veritablen Krieg lostreten muß.

Uli Brockmeyer

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek