Regierung missachtet eigene Gesetzgebung
Das Erwerbslosenbündnis »AufRecht bestehen« kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Als empörend kritisiert das Bündnis die Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens, bestehend aus einer »lautlosen« Kabinettsentscheidung Ende September und als letzte Hürde die Vorlage beim Bundesrat am heutigen Freitag.
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