8. Oktober 2024

Bundesverwaltungsgericht bestätigt ver.di-Klage gegen Sonntagsarbeit bei Amazon

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Mittwoch (27. Januar) einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember 2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz: „ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.“

Amazon hatte im Weihnachtsgeschäft 2015 bei der Bezirksregierung beantragt, 800 Beschäftigte am Standort Rheinberg an zwei Adventssonntagen einsetzen zu dürfen. Begründet hatte Amazon dies damit, dass dem Unternehmen unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde, wenn ohne Sonntagsarbeit Lieferversprechen nicht eingehalten werden können. Dem hatte ver.di mit Hinweis auf den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz widersprochen. Nachdem bereits die ersten beiden Instanzen zugunsten von ver.di entschieden hatten, hat sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation der Gewerkschaft angeschlossen. Das Vorweihnachtsgeschäft und interne Lieferversprechen stellen danach keine besonderen Verhältnisse dar, welche die ausnahmsweise Zulassung von Sonntagsarbeit rechtfertigen können. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in dem Urteil zugleich, dass ver.di in Verfahren gegen die Gestattung von Sonntagsarbeit im Onlinehandel klagebefugt ist. Damit stärkt das Gericht die Möglichkeiten von ver.di, den arbeitsfreien Sonntag auch gerichtlich durchzusetzen.

Deutliche Kritik richtete Zimmer an die Landesregierung, die Verfahrensgegner in dem Prozess war: „Die Landesregierung hat über drei Instanzen darauf bestanden, dass sie Amazon Sonntagsarbeit genehmigen darf. Dabei stellt sie sich in der Öffentlichkeit gerne als Verteidigerin des stationären Einzelhandels dar und begründet die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen mit der Konkurrenz durch den Onlinehandel. Dann müsste sie aber den Onlinehandel stärker reglementieren, statt sich an dessen Seite zu stellen. Wir erwarten von der Landesregierung eine Abkehr von den ständigen Versuchen Sonntagsarbeit rechtswidrig zu ermöglichen. Ein weiterer Schritt für einen fairen Wettbewerb im Handel wäre, die Personalkosten wieder wettbewerbsneutral für alle zu stellen. Das ist mit der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für die Tarifverträge des Einzelhandels möglich.“

Quelle: ver.di NRW

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